RS Vwgh 1990/6/27 89/03/0240

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Veröffentlicht am 27.06.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;

Rechtssatz

Es besteht keine Rechtspflicht, der Aufforderung zur Vorführung Folge zu leisten, wenn dem Fahrzeuglenker das Eintreffen des Arztes lediglich zu ganz unbestimmter Zeit in Aussicht gestellt wird (Hinweis E 19.2.1987, 86/02/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030240.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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