Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 571-600 von 861

RS Vwgh Erkenntnis 1990/1/19 89/18/0162

Rechtssatz: kein RS Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh Erkenntnis | 19.01.1990

RS Vwgh 1990/1/19 89/18/0199

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1990

RS Vwgh 1990/1/19 89/18/0199

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Angesichts der im Beschwerdefall gegebenen besonderen Umstände (Engstelle der Fahrbahn) wäre der Kraftfahrzeuglenker im Hinblick auf die Größe des von ihm gelenkten Lastkraftwagenzuges sowie des über diesen hinausragenden Ladegutes zu einer besonderen Aufmerksamkeit verpflichtet gewesen. Die Unterlassung dieser Aufmerks... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/17 89/03/0076

Am 13. Dezember 1986 um 7.45 Uhr ereignete sich in Graz, B-gasse, vor dem Haus Nr. 30 ein Verkehrsunfall dergestalt, daß der Pkw mit dem Kennzeichen XY, in welchem sich außer dem Lenker drei weitere Personen befanden, auf dem linken Fahrstreifen in östliche Richtung fahrend mit der linken Fahrzeugseite gegen die hintere Stoßstange eines vorschriftsmäßig schräg parkenden Pkws stieß. Der Lenker des genannten Pkws setzte sein Fahrt, ohne anzuhalten, fort und parkte vor dem Haus B-gasse N... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.01.1990

RS Vwgh 1990/1/17 89/03/0076

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Meldepflichtige wird, wenn er sich auch eines tauglichen Boten bedienen kann, dadurch nicht davon befreit, seiner Meldepflicht ohne unnötigen Aufschub nachzukommen. Das Risiko, daß vom Boten dieser Beauftragung nicht nachgekommen wird, übernimmt grundsätzlich die meldepflichtige Person (Hinweis E 27.11.1978, 1345/78). Dabei kommt es auf d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1989/12/13 89/02/0153

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 30. Mai 1988 um 21.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen 1) sofort anzuhalten und 2) ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Er habe hiedurch Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/12/13 89/03/0182

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bringt der Wiederaufnahmswerber, der eine wegen Übertretung des § 4 Abs 5 StVO über ihn verhängte Strafverfügung in Rechtskraft erwachsen ließ, im Wiederaufnahmsantrag vor, dass er eine telefonische Meldung bei einem bestimmten Gendarmerieposten abgegeben, jedoch nach Erhalt des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/12/13 89/02/0153

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Beim Versuch des Einparkens und folgenden Herausfahrens in Hinsicht auf eine zu kleine Parklücke hat der Lenker den diese Parklücke begrenzenden Fahrzeugen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sich allenfalls nach dem Herausfahren aus der Parklücke durch geeignete Maßnahmen davon zu überzeugen, dass ihm dies ohne Kontakt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/11/29 88/03/0154

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0015 E 13. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ein UNFALLSCHOCK kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1989

RS Vwgh 1989/11/13 89/10/0182

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0172 E 22. Februar 1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine Verfolgungshandlung hat sich auf die Tat selbst, nicht auf deren rechtliche Wertung zu beziehen, sodass die bloße Bezugnahme in der Anzeige auf die verletzte Verwaltungsvorschrift (hier: § 4 Abs 5 StVO) nicht genü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.1989

RS Vwgh 1989/11/10 89/18/0121

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Sind zwischen dem Unfall und der durch den Unfallverursacher erfolgten Kenntnisnahme der Verletzung eines Beteiligten etwa zweieinhalb Tage verstrichen, besteht für den Unfallverursacher keine Verpflichtung mehr, die nächste Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle von dem Unfall zu verständigen (Hinweis E 20.9.1989,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1989

RS Vwgh 1989/11/10 89/18/0128

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0158 E 17. Februar 1988 VwSlg 12636 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem zweiten Satz des § 4 Abs 5 StVO darf eine Verständigung der nächsten Polizei oder Gendarmeriedienststelle nur dann unterbleiben, wenn ALLE in Abs 1 genannten Personen einander Namen und Anschrift nachgewiesen haben. Die Wortfolge im zweiten Sat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1989

RS Vwgh 1989/11/10 89/18/0128

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: § 4 Abs 5 StVO enthält keine Verpflichtung zur Aufforderung zum Nachweis der Identität, sondern es besteht in diesem Zusammenhang lediglich eine Meldepflicht unter der Voraussetzung, dass ein Nachweis der Identität nicht erfolgt ist (Hinweis E 13.11.1981, 81/02/0131). Schlagworte Meldepflicht Identitätsnachweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1989

RS Vwgh 1989/11/10 89/18/0128

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0620/68 E 9. September 1968 VwSlg 7391 A/1968 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem Verkehrsunfall, bei dem nur Sachschaden und nur im Vermögen einer im § 4 Abs 1 StVO genannten Person entstanden ist, besteht für diese keine Verpflichtung zur Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1989

RS Vwgh 1989/10/18 89/02/0098

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Verantwortung der Beschuldigten, dass ihr trotz gehöriger Aufmerksamkeit nicht zu Bewusstsein gekommen sei, auf Grund ihres Fahrverhaltens ein anders Fahrzeug beschädigt zu haben und damit an einem Verkehrsunfall (mit Sachschaden) ursächlich beteiligt gewesen zu sein - wobei sie zugab, eine Ber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/9/27 89/02/0027

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 6. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. März 1988 gegen 24.00 Uhr auf der Machland-Landstraße von Naarn kommend in Richtung Mauthausen einen dem Kennzeichen näher bestimmten Pkw 1) bei Str.km 4.982 im Ortsgebiet Au/Donau mit einer nicht den gegebenen Umständen angepaßten Fahrgeschwindigkeit gelenkt, da er trotz der Alkoholeinwirkung und der Rechtskurve derart schnell gefahren sei, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1989

RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0027

Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5VStG §5 Abs1
Rechtssatz: Einem ortsunkundigen Lenker müsste es bei einem mitternächtlichen Unfall unzumutbar sein, während seiner Fahrt vom Unfallsort weg durch einen Versuch bei einem beleuchteten Gebäude (zB Gasthaus, Tankstelle oder Wohnhaus) durch Erkundigung den Ort der nächsten Gendarmeriedienststelle zu erfragen und die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1989

RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0027

Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Das für eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO wesentliche Tatbestandsmerkmal des ursächlichen Zusammenhanges des Verhaltens des Besch mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ist durch die im
Spruch: aufscheinende Ausführung gegeben, dass er auf die Gegenfahrbahn und nach links v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1989

RS Vwgh 1989/9/27 88/03/0158

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/03/0159 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0254 E 13. Februar 1987 VwSlg 12399 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände nach § 31 Abs 1 iVm § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1989

RS Vwgh 1989/9/20 88/03/0243

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1989/9/20 88/03/0243

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wenn der Schaden aus einem Verkehrsunfall darin bestand, dass am gegenbeteiligten PKW ein Blinkerglas zerkratzt und ein Stoßstangeneck aufgerauht wurde und der Besch in seinem Einspruch gegen die Strafverfügung gem § 4 Abs 5 StVO sich bereits auf die schlechten Sichtbedingungen durch Regen berufe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1989/9/20 88/03/0243

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Hat der Besch auf den Anprall mit einer Besichtigung beider Pkws reagiert, ist für die Beurteilung der Frage, ob ihn die Meldepflicht iSd § 5 Abs 4 StVO getroffen habe, maßgebend, ob ihm die Beschädigung des Blinkerglases und des Stoßstangenecks im Rahmen der nach dem Unfall vorgenommenen Besichtigung bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewusstse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1989/9/20 89/03/0150

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 4 Abs 2 StVO ist dann nicht erfüllt, wenn zunächst am Unfallort berechtigterweise das Vorliegen eines Verkehrsunfalls mit bloßem Sachschaden angenommen wurde, da alle erklärten, nicht verletzt worden zu sein, ein Unfallverursacher drei Tage nach dem Unfall von einem Unfallsbeteiligten angerufen wird, er ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1989/9/6 89/02/0080

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Umstände, aus denen es nicht zu einem Identitätsnachweis iSd § 4 Abs 5 StVO gekommen ist, sind ohne Bedeutung. Ebenso geht ein Irrtum darüber, daß der Schädiger dem Geschädigten bekannt (und daher ein Identitätsnachweis entbehrlich) ist, zu Lasten des Schädigers (Hinweis E 14.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1989

RS Vwgh 1989/7/7 89/18/0041

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0051 E 17. Jänner 1985 RS 2 Stammrechtssatz Einer Beschreibung des eingetretenen Sachschadens bedarf es im
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 4 Abs 5 StVO 1960 nicht (Hinweis E 20.6.1973, 5/73, E 27.11.1979, 2416/79). Schlagworte Allgemein European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.1989

RS Vwgh 1989/7/7 89/18/0041

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Auch verhältnismäßig geringfügige Beschädigungen lösen die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO aus (Hinweis E 24.4.1986, 85/02/0283). Es kann daher dahingestellt bleiben, ob ein Zeuge zu Recht von einem "gröberen Schaden" gesprochen hat, solange auf Grund des Ermittlungsergebnisses mit Sicherheit feststeht, dass bei dem Verkehrsunfal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.1989

RS Vwgh 1989/7/7 89/02/0062

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Zweck der Vorschrift des § 4 Abs 5 StVO besteht darin, die Identität der Beteiligten für allfällige spätere Schadensregelungen festzustellen (Hinweis E 16.3.1978, 2715/77, E 21.9.1984, 83/02/0411). Schlagworte Identitätsnachweis European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020062.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.1989

RS Vwgh 1989/7/7 89/02/0062

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Meldung an die nächste Polizeidienststelle darf (bei fehlendem Identitätsnachweis) nur dann unterbleiben, wenn der (wirksame) Verzicht auf weitere zivilrechtliche Ansprüche aus dem Verkehrsunfall so eindeutig ist, daß insoweit keine Zweifel bestehen können. Mit der bloßen Bezahlung des zunächst beka... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.1989

RS Vwgh 1989/7/7 89/18/0055

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §2 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Unter Erfolgsdelikt ist nur ein solcher zu verstehen, bei dem der Eintritt des Erfolges Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen des vollendeten Deliktes ist. Innerhalb des Verwaltungsstrafrechtes sind dafür Beispiele die ursächliche Beteiligung an eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/6/28 88/02/0222

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 19. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 12. September 1986 um 19.55 Uhr in Wien I, Spiegelgasse 19, als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw's an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Er habe dadurch eine Verwaltungsüber... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1989

Entscheidungen 571-600 von 861