Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 481-510 von 861

RS Vwgh 1990/9/7 85/18/0186

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: "Anhalten" iSd § 4 Abs 1 lit a StVO ist dem "Anhalten" iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO nicht gleichzuhalten. Die Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, das Fahrzeug sofort anzuhalten, hat den Zweck, daß der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/29 90/02/0017

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 9. November 1988 um ca. 15.00 Uhr in Wien 3, A-Gasse 34, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.08.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/29 90/02/0032

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es am 30. September 1988 um 18.45 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, 1. nach einem Verkehrsunfall, mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, das von ihm gelenkte Fahrzeug sofort anzuhalten, 2. nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sein Verhalten am Unfallsor... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0017

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Ein unfallsbeteiligter Fahrzeuglenker entfernt sich ohne Verständigung der nächsten Polizeidienststelle vom Tatort insofern auf eigenes Risiko, als es ihm allenfalls nicht gelingen wird, den von der Behörde prima facie angenomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0032

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita idF 1987/516 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0017

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Für das Tatbild des § 4 Abs 5 StVO ist es gleichgültig, auf welchem Teil einer Straße mit öffentlichem Verkehr sich ein Verkehrsunfall ereignet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199002... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0017

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Für einen Schuldspruch wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO idF 1983/174 ist von der Behörde der Beweis eines Sachschadens zu erbringen (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0004). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0017

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;
Rechtssatz: Bei der Ablehnung des zum Nachweis, daß nicht durch ein Tun des Beschuldigten, sondern durch einen anderen Umstand der Sachschaden verursacht worden ist, gestellten Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen mit der
Begründung: , dieser sei nicht v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0032

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs2 lita idF 1971/274 ;StVO 1960 §99 Abs3 idF 1971/274;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Bezüglich einer Übertretung nach § 4 Abs 1 StVO bzw § 4 Abs 5 StVO ist die Tatzeit bei einer Angabe bis auf die Minute genau im Hinblick auf § 44 a lit a VStG so ausreichend zu beschreiben, daß der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0017

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Ist es dem Beschuldigten im Verwaltungsverfahren gelungen, die Möglichkeit eines anderen Kausalverlaufes - nämlich eine Schadensherbeiführung durch Sturmeinwirkung - darzutun, darf die Beh mit einem bloßen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0017

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;StVO 1960 §99 Abs3 litb idF 1971/274 ;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO sind selbst geringfügige Beschädigungen tatbildlich (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0082). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020017.X05 Im R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/27 90/18/0055

Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenem Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 29. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe es am 21. März 1989 um 20.00 Uhr in Wien 12, Canalettogasse 9, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws und an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang stehend unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von dem Verkehrsunfall in Kenntnis zu ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/27 86/18/0180

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. Mai 1986 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, vom 28. Mai 1985 - die Beschwerdeführerin schuldig, sie sei am 28. November 1984 um 08.55 Uhr in Wien XXI, Franz-Jonas-Platz nächst der Haltestelle der Straßenbahnlinie 31/5, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's an einem Verkehrsunfa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/27 89/03/0240

Mit dem angefochtenen Bescheid - in der Fassung des vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht angefochtenen Berichtigungsbescheides der belangten Behörde vom 27. Dezember 1989 - wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 23. Jänner 1988 um 04.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der bezeichneten Straßenstrecke in bestimmter Richtung gelenkt, wobei er a) ca. 500 m nach einer bestimmten Brücke bei Gegenverkehr nicht am rechten Fahrbahn... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/27 90/18/0001

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 1988 wurden dem Beschwerdeführer vier als erwiesen angenommene Taten zum Vorwurf gemacht, wodurch er die Verwaltungsvorschriften der §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1, 4 Abs. 5 und 4 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) verletzt habe. Es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen auf Grund der folgenden angewendeten Gesetzesbestimmungen (in der Reihenfolge der oben genannten verletzten Verwaltungsvorschriften) verhängt:... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 86/18/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ausf, daß die Tatortangabe Wien 21, Franz Jonas Platz nächst der Haltestelle der Straßenbahnlinie 31/5 (hier bei einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO) fallbezogen als ausreichend konkretisiert anzusehen ist. Schlagworte "Die als erwiesen angenomme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 90/18/0001

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ein unnötiger Aufschub iSd § 4 Abs 5 StVO liegt schon dann vor, wenn der KFZ Lenker vom Unfallsort flüchtet und erst durch die Verfolgung und Anhaltung durch eine andere Person veranlaßt wird, sich mit dem Geschädigten über den Unfall auseinanderzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 86/18/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO ausgesprochen wird, die bei einem Unfall verursachten Schäden im einzelnen zu beschreiben (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 021... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 86/18/0180

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 90/18/0001

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Auch der gegenseitige Identitätsnachweis muß ohne unnötigen Aufschub erfolgen. (Hinweis E 7.9.1988, 88/18/0222). Schlagworte Identitätsnachweis European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180001.X08 Im RIS seit 04.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 89/03/0240

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4;
Rechtssatz: Die Auffassung, hinsichtlich der Wahrnehmung eines Verkehrsunfalles sei von einer einem normalen Durchschnittsmenschen zumutbaren Aufmerksamkeitsleistung auszugehen, vermag der VwGH nicht als rechtswidrig zu erkennen. European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 90/18/0055

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zur Herstellung des Tatbestandes nach § 4 Abs 5 StVO genügt auch fahrlässiges Nichtwissen von der eingetretenen Beschädigung (Hinweis E 25.2.1983, 81/02/0038). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180055.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 86/18/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, daß im
Spruch: eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO ausgesprochen wird, nähere Angaben über das beschädigte Fahrzeug enthalten sind. Es genügt, das wesentliche Tatbestandselem... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/30 89/03/0108

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO und nach § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er am 17. April 1988 gegen 15.15 Uhr mit seinem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 77 von A in Richtung B bei km n,nn einen entgegenkommenden ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gestreift und dadurch beschädigt habe und, obwohl sein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/30 90/03/0034

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 19. Jänner 1987 gegen 10,50 Uhr in Salzburg begangenen Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO schuldig erkannt und bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Mit hg. Erkenntnis vom 9. November 1988, Zl. 88/03/0043, wurde der Bescheid vom 21. Jänner 1988 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1990

RS Vwgh 1990/5/30 89/03/0108

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß die Unfallbeteiligte die Möglichkeit hatte, den Namen und die Anschrift des Bfs vom Fahrzeug abzulesen und das Kennzeichen des Fahrzeuges zu notieren, stellt keinen Nachweis der Identität im Sinne des § 4 Abs 5 zweiter Satz StVO dar. Schlagworte Identitätsnachweis European Case Law Ide... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1990

RS Vwgh 1990/5/30 89/03/0108

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der mit dem Verkehrsunfall unbestritten in ursächlichem Zusammenhang stehende Bf wird, unter der Voraussetzung, daß der im zweiten Satz des § 4 Abs 5 StVO geforderte Nachweis unterblieb, von der Verständigungspflicht nicht dadurch enthoben, daß der Unfall von der Zweitunfallbeteiligten der nächsten Sicherheitsdienstelle gemeldet wurde. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1990

RS Vwgh 1990/5/30 90/03/0034

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030034.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1990

RS Vwgh 1990/5/30 89/03/0108

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Von einem Identitätsnachweis im Sinne des § 4 Abs 5 StVO 1960 kann nur dann gesprochen werden, wenn sich der Schädiger dem Geschädigten gegenüber mittels eines amtlichen, mit einem Lichtbild versehenen, Dokumentes ausweist, aus dem zweifelsfrei auf die Identität des Schäd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/15 89/02/0164

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe es am 4. Mai 1988 um 18.15 Uhr an einem bestimmten Ort in Linz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Absperrgitter und ein Straßenverkehrszeichen, somit Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, beschädigt worden seien und mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusamme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.05.1990

Entscheidungen 481-510 von 861