Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0553 E 14. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Verständigung gemäß § 4 Abs 5 StVO hat ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, wobei dieser Begriff streng auszulegen ist (Hinweis E 12.11.1970, 1771/69 und E 21.3.1975, 1812/74). Schlagworte Meldepflicht Euro... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VStG §22 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0254 E 13. Februar 1987 VwSlg 12399 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände nach § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e und nach § 4 Abs 5 StVO stehen im Verhältnis der beson... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 21. April 1988 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 23. Juli 1987, um 13.45 Uhr, an einer bestimmten Straßenstelle als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1. es unterlassen, ihr Fahrzeug sofort anzuhalten, obwohl ihr Verhalten am Umfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, 2. es unterlassen, obwohl ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1StVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0153 E 13. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Beim Versuch des Einparkens und folgenden Herausfahrens in Hinsicht auf eine zu kleine Parklücke hat der Lenker den diese Parklücke begrenzenden Fahrzeugen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sich allenfalls nach dem Herausfahren aus der Parklücke ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litb;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Anordnung des § 4 Abs 1 lit a StVO, das Fahrzeug sofort anzuhalten, hat den Zweck, daß der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des Verkehrsunfalles überzeugt hat, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, so insbesondere die nach § 4 Abs 1 lit b und c, ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 11. Oktober 1983 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. März 1983 gegen 1.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Landesstraße 3003, von Zurndorf kommend in Richtung Mönchhof gelenkt. Beim Straßenkilometer 6,9 habe er einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden verursacht, von welchem er es unterlassen habe 1.) die nächste Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Während die sofortige Verständigung der nächsten Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle nach § 4 Abs 2 StVO unmittelbar auf die ebenfalls in dieser Gesetzesstelle normierte, zeitlich jedoch Vorrang genießende Verpflichtung, Hilfe zu leisten oder unverzüglich für fremde Hilfe z... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist eine erst ca eine halbe Stunde nach dem Unfall erfolgte Verständigung der nächsten Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle nicht als OHNE UNNÖTIGEN AUFSCHUB iSd § 4 Abs 5 StVO anzusehen (Hinweis E 13.11.1981, 81/02/0131, E 19.9.1984, 84/03/0051). Schlagworte Meldepflicht ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Wird einem Besch zur Last gelegt, er habe es als mit einem Verkehrsunfall mit SACHSCHADEN UND PERSONENSCHADEN in ursächlichem Zusammenhang stehender unterlassen, die nächste Gendarmeriedienststelle OHNE UNNÖTIGEN AUFSCHUB (statt SOFORT) vom Verkehrsunfall zu verständ... mehr lesen...
Entsprechend der am 28. November 1987 von der Bundespolizeidirektion Wien, Wachzimmer 16, Hubergasse 5, aufgenommenen Sachverhaltsdarstellung sei Ferdinand W (in der Folge "Aufforderer" genannt) gegen 19.30 Uhr dieses Tages in das erwähnte Wachzimmer gekommen und habe sinngemäß folgendes angegeben: "Heute, gegen 19.20 Uhr, fuhr ich mit dem Pkw W ... in Wien 18, Währinger Gürtel 43 von der Währinger Straße kommend in Richtung 17. Bezirk. Hiezu benützte ich den 3. Fahrstreifen, welc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §4;
Rechtssatz: Der Sinn des § 4 Abs 1 lit c StVO ergibt iZm dem übrigen Inhalt des § 4 StVO, daß die in jener Gesetzesstelle ausgesprochene Verpflichtung nicht bei jedem Verkehrsunfall in gleicher Weise bestehen kann. Sie wird sinnvollerweise nur dann bestehen, wenn es überhaupt zu einer amtlichen Aufnah... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es darf einem Besch nicht vorgeworfen werden, ES IN WIEN 18, WÄHRINGER GÜRTEL - JÖRGERSTRASSE UNTERLASSEN zu haben, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken, indem er sich vom Unfallsort entfernt hat, wenn davon auszugehen ist, daß sich der Unfall im Bereich ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes setzt ebenso wie die Meldepflicht voraus, daß dem Täter der Unfall mit Sachschaden zur Tatzeit bewußt geworden ist oder zu Bewußtsein hätte kommen müssen. Schlagworte Meldepflicht
Mitwirkung und Feststellung des Sachverhalt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 18. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 29. November 1988 um 4.45 Uhr in Wien 21, Wankläckergasse 26 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kombinationskraftwagens an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei und es unterlassen habe, ohne unnötigen Aufs... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit den vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen, insbesondere der Kopie des angefochtenen Bescheides, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Eingaben vom 1. Juni 1987 und vom 15. Dezember 1987 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung von Taxikonzessionen für mehrere Fahrzeuge mit den Standorten Feldkirch-A und Feldkirch-B sowie eine Mietwagenkonzession für zwei Pkw mit dem Standort Feldkirch-C. Nach Durchführung eines Ermittlungs... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §25 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Mehrmalige Bestrafungen wegen § 52 lit a Z 10a StVO, § 7 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO vermögen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers (hier: Taxi- und Mietwag... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxi- bzw Mietwagengewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste einen entscheidenden Gesichtspunkt. B... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Von einem Identitätsnachweis im Sinne des § 4 Abs 5 StVO 1960 kann nur dann gesprochen werden, wenn sich der Schädiger dem Geschädigten gegenüber mittels eines amtlichen, mit einem Lichtbild versehenen, Dokumentes ausweist, aus dem zweifelsfrei auf die Identität des Schäd... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0553 E 14. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Verständigung gemäß § 4 Abs 5 StVO hat ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, wobei dieser Begriff streng auszulegen ist (Hinweis E 12.11.1970, 1771/69 und E 21.3.1975, 1812/74). Schlagworte Meldepflicht Euro... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Meldung nach § 4 Abs 5 StVO kann ebenso durch einen Boten oder auf fernmündlichem Wege bewerkstelligt werden (Hinweis E 14.9.1984, 83/02/0553). Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020168.X04 Im RIS seit 12.06.2001 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Verständigung des Geschädigten durch Hinterlassung eines VERSTÄNDIGUNGSZETTELS an der Windschutzscheibe des beschädigten parkenden Fahrzeuges mit Vorname und Zuname, Adresse und Telefonnummer des ursächlich am Verkehrsunfall Beteiligten stellt keinen Identitätsnachweis iSd § 4 Abs 5 StVO dar. Schlagworte Identitä... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verhängte die belangte Behörde im Instanzenweg mit dem angefochtenen Bescheid über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO 1960 eine Geldstrafe von S 1.000,-- (zuzüglich Kosten von S 100,--), im Nichteinbringungsfall 36 Stunden Arrest. Mit der dagegen erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, ihr aufschiebende Wirkung zu gewähren, lediglich mit der Begründung: , daß andernfalls "ein Nachteil" für den Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990020008.A01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Dezember 1987 gegen 3.00 Uhr a) auf einem näher beschriebenen Ort in Krems ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in bestimmter Richtung gelenkt und b) nach einem an einem näher zitierten Ort stattgefundenen Verkehrsunfall, mit dem der Beschwerdeführer in ursächlichem Zusamme... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bedient sich der an einem Verkehrsunfall Beteiligte eines Dritten für die Verständigung der Polizeidienststelle, so hat er sich davon zu überzeugen, ob der Bote den Auftrag iSd Gesetzes befolgt hat. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020183.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die "Unterlassung" der Verständigung der nächsten Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall bedarf nicht einer Umschreibung. Schlagworte
Spruch: und BegründungInhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungMeldepf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es genügt, das wesentliche Tatbestandselement des ursächlichen Zusammenhanges mit erfolgten Beschädigungen im
Spruch: des Bescheides zu nennen, ohne an dieser Stelle nähere Umstände über den Unfallhergang auszuführen (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215). Schlag... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 27. September 1989 wurden über den Beschwerdeführer Geld- und Ersatzarreststrafen verhängt, weil er als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zuges am 18. Oktober 1988 um 10.00 Uhr in Eichgraben, im Kreuzungsbereich der Flettnerstraße mit der LH 124, 1. das Fahrzeug "bei einem Ve... mehr lesen...