RS Vwgh Erkenntnis 1990/1/19 89/18/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1990
beobachten
merken

Rechtssatz

kein RS

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten