RS Vwgh 1989/11/10 89/18/0128

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Veröffentlicht am 10.11.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

§ 4 Abs 5 StVO enthält keine Verpflichtung zur Aufforderung zum Nachweis der Identität, sondern es besteht in diesem Zusammenhang lediglich eine Meldepflicht unter der Voraussetzung, dass ein Nachweis der Identität nicht erfolgt ist (Hinweis E 13.11.1981, 81/02/0131).

Schlagworte

Meldepflicht Identitätsnachweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180128.X02

Im RIS seit

16.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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