Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Auf Straßen mit weniger als zwei Fahrstreifen muß so langsam gefahren werden, daß das Fahrzeug auf halber Sichtstrecke angehalten werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 257/61 Entscheidungstext OGH 30.06.1961 2 Ob 257/61 Veröff: ZVR 1962/45 S 41 2 Ob 195/64 Entscheidungstext OGH 08.07.1964 2 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Eine Geschwindigkeit von einhundert km/h ist auf einer Vorrangstraße an einer nicht völlig übersichtlichen Straßeneinmündung jedenfalls dann zu hoch, wenn ein im Nachrang befindlicher Verkehrsteilnehmer herannaht und gleichzeitig Gegenverkehr herrscht. Entscheidungstexte 9 Os 159/61 Entscheidungstext OGH 27.06.1961 9 Os 159/61 Veröff: ZVR 1961... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA7
Rechtssatz: Selbst kleinste Fehler und Verzögerungen im fahrtechnischen Verhalten eines Kraftfahrzeuglenkers begründen einen schweren Schuldvorwurf im Sinne des § 335 StG, wenn der Kraftfahrzeuglenker eine Geschwindigkeit von über 100 km/h wählt. Entscheidungstexte 9 Os 159/61 Entscheidungstext OGH 27.06.1961 9 Os 159/61 Veröff: ZVR 1961/335 S 281 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Einen Verkehrsteilnehmer, der lediglich den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verletzte, trifft an einem Unfall, der dadurch entstand, daß ein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig überholen wollte und durch ein ungeschicktes Bremsmanöver auf die linke Fahrbahnhälfte kam, kein Mitverschulden. Entscheidungstexte 2 Ob 188/61 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der in den §§ 7 Abs 1 und 20 Abs 1 und 4 der StPolO zum Ausdruck kommende Grundsatz des "Fahrens auf Sicht" gilt nicht nur für Kraftfahrer und Lenker von bespannten Fuhrwerken, sondern auch für die Führer von auf der Straße sich bewegenden Schienenfahrzeugen. Entscheidungstexte 9 Os 70/61 Entscheidungstext OGH 25.05.1961 9 Os 70/61 Veröff: Z... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Die Fahrgeschwindigkeit von dreißig km/h ist beim Begegnungsverkehr auf einer engen Straße dann nicht überhöht, wenn die richtige Fahrbahnseite eingehalten wird. Entscheidungstexte 2 Ob 420/60 Entscheidungstext OGH 16.11.1960 2 Ob 420/60 Veröff: ZVR 1961/103 S 84 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der Grundsatz des Fahrens auf Sicht wird nicht dadurch verletzt, daß ein Überholender im Zuge des Überholvorganges einen stets wechselnden Teil des rechten Gehsteiges und des rechten Fahrbahnrandes nicht zu beobachten und auch, solange der andere Wagen vor ihm fährt, in den durch ihn bewirkten Winkel nicht hineinzusehen vermag. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Bei mehreren auf der Fahrbahn befindlichen Personen ist die Herstellung eines Kontaktes mit einzelnen dieser Personen keineswegs zureichend, vielmehr ist zur Vermeidung einer Gefährdung die Kontaktherstellung mit allen diesen Personen erforderlich, andernfalls hat der Fahrzeuglenker sich darauf einzustellen, indem er seine Geschwindigkeit herabmindert und allenfalls sein Fahrzeug überhaupt anhält. ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Der Fahrer muß die Geschwindigkeit so wählen, daß er dem plötzlichen Auftauchen eines Fußgängers in der Mitte der Fahrbahn, insbesondere bei dichtem Nebel, Rechnung tragen kann. Entscheidungstexte 9 Os 189/60 Entscheidungstext OGH 22.09.1960 9 Os 189/60 Veröff: ZVR 1961/102 S 84 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Auf einer Straße mit zwei oder mehr Fahrstreifen gibt ein entgegenkommendes Fahrzeug einem Kraftwagenlenker erst dann Anlaß zu einer Reaktion, wenn erkennbar ist oder wird, daß dessen Führer ein anderes als das durch die Verkehrvorschrift und die Verkehrslage gebotene Verhalten an den Tag legt, also eine Gefahrenlage schafft. Entscheidungstexte 9 Os 214/6... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1
Rechtssatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges muss bei der Wahl seiner Fahrgeschwindigkeit auch solche Hindernisse in Betracht ziehen, mit denen er zu rechnen bei Beachtung aller gegebenen Umstände triftige Veranlassung hat. Er genügt seiner Pflicht, wenn er die Geschwindigkeit den Umständen anpasst, die ihm bei der Fahrt erkennbar werden oder mit denen er nach der Erfahrung des Lebens zu rechnen hat. Auf völlig unberechenbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 15. 6. 1955 dadurch einen Unfall, dass er mit seinem Motorrad auf der Ennstaler Bundesstraße in Eben im Pongau gegen ein Pferd prallte und zum Sturz kam. Er begehrt Schadenersatz vom Erstbeklagten als dem Eigentümer des Pferdes und von der Zweitbeklagten wegen Vernachlässigung der Verwahrung des Tieres. Weiters begehrt er die Feststellung, dass ihm die Beklagten auch allen weiteren Schaden aus dem Unfall zur ungeteilten Hand zu ersetzen habe... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IDStVO §50 Z15
Rechtssatz: Das Vorbeifahren an einer unmittelbar neben einer Bundesstraße gelegenen, durch Warnungstafeln für Gefahren allgemeiner Art nach der Nr 7 zu § 34 Abs 1 lit b StPolG abgeschirmten Gaststätte mit eigenen Parkplätzen beiderseits dieser Bundesstraße mit einer Geschwindigkeit von sechzig bis fünfundsechzig km/h ist, wenn daselbst die Sicht durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt ist, jedenfalls unzuläss... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA2
Rechtssatz: Der Kraftfahrer muß seine Fahrgeschwindigkeit so wählen, daß er sein Fahrzeug beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann. Entscheidungstexte 9 Os 239/59 Entscheidungstext OGH 26.01.1960 9 Os 239/59 Veröff: ZVR 1960/112 S 82 2 Ob 341/... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1
Rechtssatz: Eine Geschwindigkeit von achtzig km/h ist auf einem im unverbauten Gebiet liegenden, auf etwa neunhundert Meter vollkommen ebenen und geradlinigen Straßenstück nicht zu beanständen, wenn sich kein Hindernis in der Fahrbahn befindet. Entscheidungstexte 2 Ob 587/59 Entscheidungstext OGH 18.11.1959 2 Ob 587/59 Veröff: ZVR 1960/194 S 134 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Wer gegen die Grundregel des Fahrens auf Sicht verstößt, vermag schon deshalb allein vorauszusehen, daß seine Fahrweise eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen oder zu vergrößern geeignet ist. Entscheidungstexte 9 Os 228/59 Entscheidungstext OGH 10.11.1959 9 Os 228/59 Veröff: ZVR 1960/193 S 134 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA3
Rechtssatz: Jeder Kraftfahrzeuglenker hat nicht nur die Fahrbahn, sondern auch deren Ränder zu beobachten. Entscheidungstexte 9 Os 276/59 Entscheidungstext OGH 03.11.1959 9 Os 276/59 Veröff: ZVR 1960/114 S 82 9 Os 90/61 Entscheidungstext OGH 20.06.1961 9 Os 90/61 Veröff: ZVR 1961/333 S 280 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11KFG §83StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Schadensteilung 2 : 1 zum Nachteil eines Lastkraftwagen - Halters, dessen Lastkraftwagen - Anhänger unbeleuchtet auf der Straße abgestellt wurde, und einem Personenkraftwagen - Fahrer, der nicht auf Sicht gefahren ist. Entscheidungstexte 2 Ob 542/59 Entscheidungstext OGH 28.10.1959 2 Ob 542/59 Veröff: ZVR 1960/230... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1
Rechtssatz: Der Anordnung "Langsam fahren" ist auf einer Baustelle, die fahrtechnisch auch noch mit achtzig km/h befahren werden könnte, Genüge getan, wenn die Geschwindigkeit auf dreißig bis fünfunddreißig km/h herabgesetzt wird. Auf einer Fahrbahn, auf der viele Steine herumliegen, kann dem Lenker nicht zugemutet werden, seine Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, daß er jedem auf der Fahrbahn liegenden Stein ausweichen ka... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs1 BIaStVO §20 Abs1 IC2StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der eine Kreuzung zwar nach der Seite zu überblicken vermag, nach der er wartepflichtig ist, nicht aber nach der Seite, der gegenüber ihm selbst Vorrang zukommt, darf in diese Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von dreißig bis vierzig km/h einfahren. Entscheidungstexte 2 Ob 533/59 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Wird die Fahrgeschwindigkeit wegen Blendwirkung herabgesetzt, so darf sie erst dann wieder erhöht werden, wenn die Behinderung des Sehvermögens völlig beseitigt ist und die für diese wieder erhöhte Geschwindigkeit als Anhalteweg in Betracht kommende Strecke vollständig eingesehen werden kann. Entscheidungstexte 9 Os 121/59 Entscheidungstext OGH 10.0... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA4
Rechtssatz: Das Einhalten einer Geschwindigkeit von 100 km/h durch den Lenker eines Personenkraftwagens bei der Begegnung mit einem die halbe Fahrbahnbreite einnehmenden Lastkraftwagen bei einer Gesamtbreite der befestigten Fahrbahn von nur 4,60 Meter verstößt regelmäßig gegen die Vorschriften der §§ 7 und 20 Abs 1 STPolO. Entscheidungstexte 9 Os 72/59 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA11StVO §26 Abs2
Rechtssatz: Die Befreiung des Lenkers eines bevorzugten Fahrzeuges von bestimmten Vorschriften der StPolO enthebt ihn nicht von der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr. Für ihn gilt insbesondere auch die im § 20 Abs 1 StPolO verankerte Vorschrift, jeder Lenker habe seine Fahrgeschwindigkeit stets so zu wählen, daß die Sicherheit von Personen oder Sachen nicht gefährdet werden kann und daß er in d... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1
Rechtssatz: Der Benützer einer Vorrangstraße darf Kreuzungen mit einer Geschwindigkeit von fünfundvierzig bis fünfzig km/h befahren. Entscheidungstexte 2 Ob 116/59 Entscheidungstext OGH 25.03.1959 2 Ob 116/59 Veröff: ZVR 1959/195 S 190 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0074829 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Mißachtet ein Kraftfahrzeugführer den Grundsatz des Fahrens auf Sicht, so kann er sich nicht darauf berufen, daß er die aus seinem Verhalten entspringenden Gefahren nicht vorhersehen konnte. Entscheidungstexte 9 Os 328/58 Entscheidungstext OGH 03.03.1959 9 Os 328/58 Veröff: ZVR 1959/234 S 213 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Bei abgeblendetem Scheinwerfer ist eine Geschwindigkeit von vierzig bis fünfundvierzig km/h angemessen. Entscheidungstexte 9 Os 291/58 Entscheidungstext OGH 19.02.1959 9 Os 291/58 Veröff: ZVR 1959/229 S 211 2 Ob 330/66 Entscheidungstext OGH 16.02.1967 2 Ob 330/66 Veröff: ZVR 1968/59 S 1... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Bei Blendung durch einen in der Gegenrichtung leuchtenden Scheinwerfer muß die Geschwindigkeit erheblich herabgesetzt, bei gänzlicher Behinderung der Sicht allenfalls sogar angehalten werden, die durch den eigenen Scheinwerfer gewährte Sicht kann in einem solchen Fall als Richtschnur für die zulässige Geschwindigkeit keinesfalls herangezogen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC2
Rechtssatz: Vor Kreuzungen ist - auch in nicht verbautem Gebiet - die Geschwindigkeit so zu wählen, daß einer Vorrangverletzung noch Rechnung getragen werden kann. Entscheidungstexte 9 Os 260/58 Entscheidungstext OGH 29.01.1959 9 Os 260/58 Veröff: ZVR 1959/205 S 192 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC2
Rechtssatz: Der auf einer bevorrangten Straße fahrende Verkehrsteilnehmer muß bei Annäherung an eine Kreuzung seine Geschwindigkeit so wählen, daß er in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten. Entscheidungstexte 9 Os 199/58 Entscheidungstext OGH 27.01.1959 9 Os 199/58 Veröff: ZVR 1959/202 S 192 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Bei Annäherung an einen Schutzweg hat der Kraftfahrer auch die Vorgänge auf dem Schutzweg zu beobachten und seine Fahrgeschwindigkeit so einzurichten, daß er gegebenenfalls vor einem dem Schutzweg benützenden Fußgänger anhalten kann. Entscheidungstexte 9 Os 53/58 Entscheidungstext OGH 06.06.1958 9 Os 53/58 Veröff: ZVR 1958/190 S 206 = SSt X... mehr lesen...