RS OGH 1960/10/25 9Os234/60

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Veröffentlicht am 25.10.1960
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Norm

StVO §20 Abs1 IC1

Rechtssatz

Bei mehreren auf der Fahrbahn befindlichen Personen ist die Herstellung eines Kontaktes mit einzelnen dieser Personen keineswegs zureichend, vielmehr ist zur Vermeidung einer Gefährdung die Kontaktherstellung mit allen diesen Personen erforderlich, andernfalls hat der Fahrzeuglenker sich darauf einzustellen, indem er seine Geschwindigkeit herabmindert und allenfalls sein Fahrzeug überhaupt anhält.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 234/60
    Entscheidungstext OGH 25.10.1960 9 Os 234/60
    Veröff: ZVR 1961/65 S 58 = ZVR 1961/231 S 202

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0074910

Dokumentnummer

JJR_19601025_OGH0002_0090OS00234_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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