Norm
StVO §20 Abs1 IDRechtssatz
Das Vorbeifahren an einer unmittelbar neben einer Bundesstraße gelegenen, durch Warnungstafeln für Gefahren allgemeiner Art nach der Nr 7 zu § 34 Abs 1 lit b StPolG abgeschirmten Gaststätte mit eigenen Parkplätzen beiderseits dieser Bundesstraße mit einer Geschwindigkeit von sechzig bis fünfundsechzig km/h ist, wenn daselbst die Sicht durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt ist, jedenfalls unzulässig im Sinne des § 18 Abs 1 und 4 StPolG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0074807Dokumentnummer
JJR_19600330_OGH0002_0090OS00088_6000000_001