Norm: StVO §20 Abs1 IA2StGB §80 C
Rechtssatz: Schutzzweck der Bestimmung des § 20 Abs 1 StVO ist die Hintanhaltung von Kollisionen mit aus welchen Gründen immer - auf der Fahrbahn befindlichen Hindernissen (jeder Art), die dadurch entstehen, daß auf Grund einer zu hohen Geschwindigkeit des Fahrzeugs, bei der die Sichtstrecke kürzer als der Anhalteweg ist, nicht mehr die Möglichkeit eines rechtzeitigen Anhaltens oder doch wenigstens unfallverhin... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §20 Abs1 ICStVO §22 Abs1
Rechtssatz: Nähert sich ein Kraftfahrer einem in der Nähe des linken Randes einer nur vier Meter breiten Fahrbahn stehenden, noch nicht dreijährigen und sichtlich unbeaufsichtigten Kind, das dem Fahrzeuglenker im wesentlichen den Rücken zukehrt und seitwärts ins Gelände blickt, so erfordert die Verkehrssicherheit die Abgabe eines Schallzeichens; gleichzeitig hat der Fahrzeuglenker seine Geschwindigk... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §20 Abs1 IB
Rechtssatz: Der Kraftfahrer ist verpflichtet, zu wissen und zu berücksichtigen, daß die Bildung eines Wasserkeils beim aquaplaning - Effekt nicht nur von der Dicke der auf der Oberfläche der Fahrbahn befindlichen Wasserschicht und der Bereifung, sondern auch von der Fahrgeschwindigkeit abhängt. Entscheidungstexte 10 Os 7/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §20 Abs1 IB2
Rechtssatz: Jeder Kraftfahrer hat zu wissen, daß gerade auf modernen Schnellstraßen, die nicht oder nur unmerklich bombiert sind, sich eine gefährliche Wasserauflage wesentlich leichter bildet als auf an sich veralteten, geschotterten oder gepflasterten und zumeist auch stark bombierten Verkehrsflächen. Entscheidungstexte 10 Os 7/74 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA2StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der Fahrer muß seine Geschwindigkeit so wählen, daß er in der Lage bleibt, beim Auftauchen eines Hindernisses oder einer sonstigen Gefahrensituation sein Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten oder andere, zur Bewältigung dieser Gefahrensituation sonst erforderliche Maßnahmen in wirksamer Weise zu ergreifen. Entscheidungstexte 10 Os 3/74 E... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA9StVO §52 Z10 lita
Rechtssatz: Besteht eine angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung, dann bedeutet dies, daß ein Überschreiten der im Verbotszeichen angegebenen Fahrgeschwindigkeit ab dessen Standort jedenfalls verboten ist; seiner Verpflichtung, eine niedrigere Geschwindigkeit zu wählen, wenn ungünstige Verhältnisse dies im konkreten Fall erfordern, wird der Verkehrsteilnehmer durch ein derartiges Verkehrszeichen nicht e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §20 Abs1 IB
Rechtssatz: Bei jedem geprüften Fahrzeuglenker ist vorauszusetzen, daß ihm die Entstehungsmöglichkeiten und die Folgen des aquaplaning - Effekts bekannt sind, und daß er sein Fahrverhalten danach richtet (nähere Ausführungen). Entscheidungstexte 10 Os 7/74 Entscheidungstext OGH 12.03.1974 10 Os 7/74 Veröff: EvBl 1974/263 S 572 = ZVR 197... mehr lesen...
Am 9. Oktober 1970 wurde der Kläger bei einem Verkehrsunfall verletzt. Er verlangte von den Beklagten zur ungeteilten Hand Zahlung von 26.323 S samt Anhang (Schmerzengeld, Verdienstentgang, Sachschaden und dergleichen) unter Berücksichtigung einer erhaltenen Teilzahlung von 7129 S, Zahlung einer (abstrakten) monatlichen Rente von 150 S ab Klagstag bis zur Erreichung des Pensionsalters sowie die Feststellung, daß ihm die Beklagten zur ungeteilten Hand für kunftige Schäden aus dem Unfal... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Einem Mopedfahrer, der so weit rechts fährt, daß er von der 4,5 Meter breiten Fahrbahn insgesamt nur achtzig Zentimeter in Anspruch nimmt, für den Gegenverkehr daher 3,70 Meter frei läßt, kann nicht daraus ein Vorwurf gemacht werden, daß er in der unübersichtlichen Kurve nicht auf halbe Sicht fuhr. Entscheidungstexte 8 Ob 220/73 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: 1. Fahren auf Sicht bedeutet in erster Linie, die Fahrgeschwindigkeit dem sich auf der Fahrbahn selbst ereignenden Geschehen anzupassen. 2. Wird die Aufmerksamkeit eines Verkehrsteilnehmers durch ein Ereignis in Anspruch genommen oder abgelenkt, das ihn zur Vernachlässigung der Fahrbahnbeobachtung veranlaßt, so hat er notfalls anzuhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1304 BIStVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Wird ein Verkehrsteilnehmer bei einer plötzlich auftretenden Gefahr zu schnellem Handeln gezwungen und trifft er unter dem Eindruck dieser Gefahr eine - rückschauend betrachtet - unrichtige Maßnahme, dann kann ihm dies nicht als Mitverschulden angerechnet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 153/73 Entscheidungstext OGH 11.10.197... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IaStVO §20 Abs1 IA11
Rechtssatz: Von einem Kraftfahrer muß die Einhaltung einer solchen Geschwindigkeit verlangt werden, die es ihm ermöglicht, sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle zu halten und insbesondere das Gebot des § 7 Abs 1 StVO einzuhalten. Entscheidungstexte 11 Os 97/73 Entscheidungstext OGH 05.10.1973 11 Os 97/73 Veröff: ZVR 1974/212 S 305 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Reaktionszeit von einer Sekunde genügt, wenn keine Pflicht zu angespannter Aufmerksamkeit besteht. Entscheidungstexte 2 Ob 165/72 Entscheidungstext OGH 25.01.1973 2 Ob 165/72 2 Ob 131/77 Entscheidungstext OGH 07.10.1977 2 Ob 131/77 Beisatz: Bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit. (T1) Veröff: ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 CStVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Keine Erfüllung der erhöhten Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs 2 EKHG bei einer um eine halbe Sekunde zu spät einsetzenden Reaktion. Entscheidungstexte 2 Ob 165/72 Entscheidungstext OGH 25.01.1973 2 Ob 165/72 Veröff: ZVR 1974/101 S 165 2 Ob 170/74 Entscheidungstext OGH 12.09.1974 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1StVO §20 Abs1 IA
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeug - Lenker ist verpflichtet, auf die besonderen Eigenschaften des von ihm gelenkten Fahrzeuges Bedacht zu nehmen und demnach selbst jene Gefahren zu beseitigen oder wenigstens zu mindern, die sich aus diesen, für andere Verkehrsteilnehmer überraschenden Eigenschaften ergeben. Entscheidungstexte 2 Ob 186/72 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA8StVO §76 Abs5 I
Rechtssatz: 1) Weil Hindernisse, die von angrenzenden Flächen auf die Fahrbahn gelangen, mindestens ebenso gefährlich sein können wie solche, die sich bereits auf der Fahrbahn befinden, kann der Beobachtung der angrenzenden Flächen nicht weniger Bedeutung zugemessen werden als der Fahrbahn selbst. 2) Ist zu befürchten, daß ein Hupsignal eine Fehlreaktion des Fußgängers hervorrufen könnte, ist es zu unter... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2StVO §20 Abs1 IDStVO §20 Abs1 IA4
Rechtssatz: Nach § 10 Abs 2 StVO brauchen die Lenker ihre Fahrzeuge nicht unverzüglich bei erster Sicht oder Erkennen der Notwendigkeit, anzuhalten, zum Stillstand zu bringen; es genügt, wenn sie ihre Fahrzeuge vor der Mitte der Sichtstrecke anhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 81/72 Entscheidungstext OGH 07.09.1972 2 Ob 81/72 Veröff:... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA2
Rechtssatz: Die Geschwindigkeit ist den persönlichen Verhältnissen des Fahrzeuglenkers, insbesondere seiner Fahrkapazität anzupassen. Entscheidungstexte 2 Ob 41/72 Entscheidungstext OGH 07.09.1972 2 Ob 41/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0074646 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA3StVO §43 ff
Rechtssatz: Der Kraftfahrer hat eine Geschwindigkeit zu wählen, die es ihm gestattet, die Verkehrszeichen zu beobachten. Entscheidungstexte 2 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 64/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0074865 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz: Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auf eisglatter Straße nicht voll ausgeschöpft werden. Entscheidungstexte 2 Ob 110/72 Entscheidungstext OGH 22.06.1972 2 Ob 110/72 2 Ob 144/83 Entscheidungstext OGH 14.06.1983 2 Ob 144/83 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2
Rechtssatz: Glatteis gehört zu den Umständen, die verpflichten, so langsam zu fahren, daß der Führer das Fahrzeug auf kurzer Strecke zum Stillstand bringen kann. VwGH vom 20.04.1960, Zl 2046/59; Veröff: ZVR 1961/2 S 9 Entscheidungstexte 2 Ob 110/72 Entscheidungstext OGH 22.06.1972 2 Ob 110/72 8 Ob 125/81 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2
Rechtssatz: Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeuglenker mit dem Auftreten von Glatteis auf einer Gebirgsstraße zu rechnen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 98/72 Entscheidungstext OGH 15.06.1972 2 Ob 98/72 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0074878 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1fStVO §17StVO §20 Abs1 IC1StVO §76 III
Rechtssatz: Der Lenker einer Kraftfahrzeuges muß bei der Vorbeifahrt an einem in der Haltestelle stehenden öffentlichen Verkehrsmittel einen ausreichenden Seitenabstand einhalten oder seine Fahrgeschwindigkeit so einrichten, daß er einen Zusammenstoß mit einem hinter dem öffentlichen Verkehrsmittel hervortretenden Fußgänger vermeiden kann (ausdrückliche Anlehnung der gegenteiligen Rechtspre... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §17StVO §20 Abs1 IC1StVO §76 III
Rechtssatz: Der Kraftfahrer ist regelmäßig nicht verpflichtet, seine Fahrweise darauf einzustellen, dass hinter einem Autobus Fußgänger unachtsam und ohne Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr die Fahrbahn zu überqueren suchen; er braucht lediglich damit zu rechnen, dass Fußgänger hinter einem solchen Omnibus einige Schritte in die Fahrbahn treten, um sich einen Überblick zu schaffen (ausdrückli... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1fStVO §17StVO §20 Abs1 IA3StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeuglenker ist bei Annäherung an eine Autobushaltestelle im Falle der Behinderung der Sicht auf die Fahrbahn durch einen dort stehenden Autobus zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit verpflichtet. Entscheidungstexte 2 Ob 99/71 Entscheidungstext OGH 29.03.1972 2 Ob 99/71 Veröff: SZ 45/37 ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 31. 7. 1966, als sie in M die Straße vor einem in der Haltestelle stehenden Postautobus überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten PKW, dessen Halter der Zweitbeklagte war, niedergestoßen und schwer verletzt. Mit der Behauptung, daß der Erstbeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit in einem zu geringen Abstand am Autobus vorbeigefahren sei und dadurch den Unfall verschuldet habe, begehrte die Klägerin, ohne Anerkennung eines Eigenverschuldens, S 29.... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1iStVO §20 Abs1 IA
Rechtssatz: § 20 Abs 1 StVO verlangt von einem Fahrzeuglenker stets die Wahl einer solchen Geschwindigkeit, dass er sein Fahrzeug, sogleich wenn er in eine Gefahrensituation gelangt, die nicht unbedingt in einem auf seiner Fahrbahn befindlichen Hindernis bestehen muss, anhalten kann. Entscheidungstexte 11 Os 235/71 Entscheidungstext OGH 20.12.1971 11 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1iStVO §19 AIIaStVO §20 Abs1 IC
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Vorrangberechtigten zu einem bremsbereiten Fahren. Entscheidungstexte 2 Ob 263/71 Entscheidungstext OGH 25.11.1971 2 Ob 263/71 Veröff: ZVR 1972/166 S 328 2 Ob 92/77 Entscheidungstext OGH 26.05.1977 2 Ob 92/77 Vgl aber; Beisatz: Bei unübersichtlicher K... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1hStVO §19 Abs7 BVIIStVO §20 Abs1 IA11
Rechtssatz: Der Wartepflichtige muß den bevorrangten Verkehr gehörig beobachten und sich auf ihn in seiner tatsächlichen Gestaltung - also selbst dann, wenn bevorrangte Fahrzeuge unzulässig hohe Geschwindigkeiten einhalten sollten - derart einstellen, daß die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert, also jedenfalls nicht zu einem unvermittelten Bremsen oder ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IDStVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker, der ohne ausreichende Sicht einfach in die Dunkelheit hineinfährt, hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung einer Schrecksekunde. Entscheidungstexte 8 Ob 255/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 8 Ob 255/71 Schlagworte SW: Auto European Case La... mehr lesen...