Norm
StVO §20 Abs1 IA4Rechtssatz
Das Einhalten einer Geschwindigkeit von 100 km/h durch den Lenker eines Personenkraftwagens bei der Begegnung mit einem die halbe Fahrbahnbreite einnehmenden Lastkraftwagen bei einer Gesamtbreite der befestigten Fahrbahn von nur 4,60 Meter verstößt regelmäßig gegen die Vorschriften der §§ 7 und 20 Abs 1 STPolO.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0074583Dokumentnummer
JJR_19590618_OGH0002_0090OS00072_5900000_002