Norm
StVO §20 Abs1 IDRechtssatz
Eine Geschwindigkeit von einhundert km/h ist auf einer Vorrangstraße an einer nicht völlig übersichtlichen Straßeneinmündung jedenfalls dann zu hoch, wenn ein im Nachrang befindlicher Verkehrsteilnehmer herannaht und gleichzeitig Gegenverkehr herrscht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0074751Dokumentnummer
JJR_19610627_OGH0002_0090OS00159_6100000_002