Norm: StVO §3 B7StVO §20 Abs1 Ic1StVO §76 Abs4 litb III
Rechtssatz: Wer auf einer starkbefahrenen Straße einen Fußgänger, der im Begriffe ist, die Straße zu überqueren, in der Mitte der Straße erblickt, muß mit der Möglichkeit rechnen, daß der Fußgänger, unter Umständen durch den Gegenverkehr veranlaßt, seinen Weg fortsetzt, und sich gemäß dem § 20 Abs 1 StVO bei der Wahl seiner Geschwindigkeit auf diese Möglichkeit einstellen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §7 Abs2 IbStVO §20 Abs1 IA4StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden des Lenkers eines Lastkraftwagenzuges, der in einer Kurve die Leitlinie um etwa 1/2 Meter überfährt, und dem Lenker eines Personenkraftwagens, der eine angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung nicht einhält und im Verlauf einer Bremshandlung gegen die Fahrbahnmitte gerät. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA11
Rechtssatz: Eine Geschwindigkeit ist dann nicht als überhöht zu werten, wenn der Fahrzeuglenker in der Lage wäre, einem von rechts Kommenden den Vorrang einzuräumen; es ist nicht nötig, daß er auch vor einem von links kommenden Fahrzeug anhalten kann. Entscheidungstexte 2 Ob 246/65 Entscheidungstext OGH 09.09.1965 2 Ob 246/65 Veröff: ZVR 1966/103 S 119 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 ff IId1StVO §20 Abs1StVO §49 Abs1
Rechtssatz: Verschulden eines Kraftfahrzeug - Lenkers, der ein Gefahrenzeichen nach § 50 Z 15 StVO 1960 übersieht und mit unverminderter Geschwindigkeit von hundert Kilometer pro Stunde weiterfährt. Entscheidungstexte 2 Ob 181/65 Entscheidungstext OGH 09.09.1965 2 Ob 181/65 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1StVO §50 Z15
Rechtssatz: Ein Gefahrenzeichen "Andere Gefahr" (§ 50 Z 15 StVO) läßt stets eine Geschwindigkeit von einhundertzehn km/h als im Sinne des § 20 Abs 1 StVO unangemessen erscheinen. Entscheidungstexte 11 Os 119/65 Entscheidungstext OGH 13.07.1965 11 Os 119/65 Veröff: ZVR 1966/104 S 119 = SSt XXXVI/42 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2
Rechtssatz: Es kann einem Kraftfahrer nur dann zugemutet werden, mit einer den Fall der Glatteisbildung auf der Straße berücksichtigenden geringen Geschwindigkeit zu fahren, wenn tatsächlich von ihm Glatteis festgestellt worden ist oder wenn konkrete Umstände darauf hinweisen, daß solches zu erwarten sei. VwGH vom 20.04.1960, Zl 2046/59; Veröff: ZVR 1961/2 S 9 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1StVO §50
Rechtssatz: Einer durch das Gefahrenzeichen "Engpaß" gekennzeichneten Straßenenge haben sich Fahrzeuge aus beiden Richtungen mit einer Geschwindigkeit zu nähern, die das gefahrlose Vorbeifahren aneinander gewährleistet. Entscheidungstexte 2 Ob 12/65 Entscheidungstext OGH 21.01.1965 2 Ob 12/65 Veröff: ZVR 1965/190 S 208 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA2
Rechtssatz: Die nach dem Grundsatz des Fahrens auf Sicht einzuhaltende Geschwindigkeit darf nicht auf besonders auffällige Hindernisse abgestellt werden; der Lenker muss vielmehr auch mit schwer wahrnehmbaren Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen. Entscheidungstexte 2 Ob 357/64 Entscheidungstext OGH 10.12.1964 2 Ob 357/64 Veröff: ZVR 1965/158 S 176 = KJ 1966,2... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2
Rechtssatz: Die Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit von einhundert bis einhundertzwanzig km/h auf sechzig bis siebzig km/h an einer durch das Warnungszeichen "Schleudergefahr" gekennzeichneten Stelle, an der die Fahrbahnoberfläche nicht nur Unebenheiten, sondern zufolge einsetzenden Regens auch besondere Glätte aufweist, ist unzureichend. Entscheidungstexte 11 Os 17... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 IA11StVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Zur Verschuldensteilung bei Auffahrunfall vor geregelter Kreuzung. (Verspätete Reaktion auf Aufleuchten des Rotlichts) Entscheidungstexte 2 Ob 298/64 Entscheidungstext OGH 15.10.1964 2 Ob 298/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0026967... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcEKHG §11StVO §20 Abs1
Rechtssatz: Kein Mitverschulden eines Motorradfahrers, der vorschriftsmäßig mit siebzig km/h fährt und mit einem aus einem Wendeplatz herausfahrenden Personenkraftwagen kollidiert, weil er nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte. Richtige Reaktion war sein Versuch, hinter dem Personenkraftwagen vorbeizukommen (Gegenverkehr!). Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 Abs1StVO §76 Abs1
Rechtssatz: Auf der Straße Stehender, der Kraftfahrzeuge anhalten will und die Fahrbahn bei Nichtanhalten zu spät verläßt, verantwortet überwiegendes Mitverschulden 2 : 1. Entscheidungstexte 2 Ob 272/64 Entscheidungstext OGH 01.10.1964 2 Ob 272/64 Veröff: ZVR 1965/116 S 128 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Auf einer bloß 3,30 Meter breiten Fahrbahn darf in einer unübersichtlichen Kurve nur mit einer Geschwindigkeit gefahren werden, die es dem Lenker ermöglicht, notfalls sein Fahrzeug auf halbe Sichtweite zum Stehen zu bringen. Entscheidungstexte 11 Os 131/64 Entscheidungstext OGH 17.09.1964 11 Os 131/64 Veröff: ZVR 1965/138 S 154 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 IaStVO 1960 §20 Abs1 IA3StVO 1960 §20 Abs1 IA4
Rechtssatz: Es ist unzulässig, um einen etwaigen Verzicht eines anderen Verkehrsteilnehmers auf den Rechtsvorrang nicht zu übersehen, die Beobachtung entgegenkommender Fahrzeuge sekundenlang gänzlich zu verabsäumen; bei möglichem Zusammentreffen mit bevorrangten und mit entgegenkommenden Fahrzeugen an einer Kreuzung ist die Geschwindigkeit entsprechend herabzusetzen und am rechte... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §20 Abs1
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der fünfzehn bis sechzehn Meter vor einem Schutzweg einen Passanten wahrnimmt, der auf diesem Schutzweg die Fahrbahn überquert, infolge der herrschenden Straßenverhältnisse das Fahrzeug aber erst 3,80 Meter nach der gedachten Mittellinie des Schutzweges zum Stillstand bringt, verstößt gegen §§ 9 Abs 2, 20 Abs 1 StVO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA1
Rechtssatz: Nach der allgemeinen Anordnung des § 20 Abs 1 StVO ist die Fahrgeschwindigkeit insbesondere auch beim Überholen den gegebenen Umständen, somit auch dem Fahrkönnen des Fahrzeuglenkers anzupassen. Der Fahrzeuglenker hat daher eine Geschwindigkeit zu wählen, die es ihm unter Berücksichtigung seines Fahrkönnens ermöglicht, das Fahrzeug jederzeit zu beherrschen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs2StVO §20 Abs1
Rechtssatz: Besteht die Möglichkeit, durch Verringerung der Geschwindigkeit des überholten Fahrzeuges eine konkrete Gefahr von irgendwelchen Verkehrsteilnehmern abzuwenden, so ist der Lenker des überholten Fahrzeuges gemäß § 20 Abs 1 StVO verpflichtet, seine Geschwindigkeit entsprechend herabzusetzen. Entscheidungstexte 11 Os 241/63 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §20 Abs1 IA5
Rechtssatz: Der Lenker des überholten Fahrzeuges ist während des gesamten Überholvorganges zur Beobachtung der Verkehrslage verpflichtet. Erweist sich das Überholen als unzulässig, so hat sich der Lenker des überholten Fahrzeuges darnach zu richten, ob das überholende Fahrzeug vom Überholen Abstand nimmt oder nicht. Führt die Fortsetzung des Überholens zu einer konkreten Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, kann der ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §20 Abs1 IA11
Rechtssatz: Leichte Erkennbarkeit der mit einer Handlung oder Unterlassung verbundenen Gefahr auf Grund besonders bekanntgemachter Vorschriften (hier: § 20 Abs 1 StVO 1960). Entscheidungstexte 11 Os 193/63 Entscheidungstext OGH 05.12.1963 11 Os 193/63 Veröff: EvBl 1964/194 S 277 11 Os 161/66 Entsche... mehr lesen...
Norm: StVO §3 A2StVO §20 Abs1 IA2StVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges braucht seine Fahrweise nicht von vornherein auf völlig unberechenbare Hindernisse, die auf Grund von nicht rechtzeitig erkennbaren Verkehrswidrigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer in die Fahrbahn gelangen, einzurichten. Entscheidungstexte 11 Os 147/63 Entscheidungstext OGH 14.11.1963 11 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §19 Abs1 BIaStVO §20 Abs1 IA
Rechtssatz: Jeder Fahrzeuglenker darf sich einer Straßenkreuzung nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er sein Fahrzeug noch vor dem Erreichen der Mittellinie der Fahrbahn einer von rechts kommenden und daher "bevorrechteten" Straße zum Stillstand bringen kann. Entscheidungstexte 11 Os 73/63 Entscheidungstext OGH 19.09.1963 1... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Einem Kraftfahrer, der zB beim Überholen - zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichtet ist, kann nur eine Reaktionszeit von 0,6 bis 0,8 Sekunden zugebilligt werden. Entscheidungstexte 11 Os 110/63 Entscheidungstext OGH 17.09.1963 11 Os 110/63 Veröff: ZVR 1964/56 S 69 2 Ob 165/72 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1
Rechtssatz: 1. Der Kraftfahrer ist verpflichtet, während der Fahrt die vor ihm liegende Fahrbahn in ihrer ganzen Breite einschließlich der beiden Fahrbahnränder und etwa anschließender Verkehrsflächen im Auge zu behalten. 2. Bei Annäherung an eine Kreuzung ist der Fahrzeuglenker verpflichtet, mit erhöhter Aufmerksamkeit und bremsbereit zu fahren. Entscheidungstexte 11 Os 12... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2
Rechtssatz: Zu den gemäß § 20 Abs 1 StVO bei der Wahl der Fahrgeschwindigkeit zu berücksichtigenden Umständen gehört auch Schneematsch am Straßenrand. Entscheidungstexte 11 Os 35/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 11 Os 35/63 Veröff: ZVR 1963/329 S 321 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §20 Abs1 IA11
Rechtssatz: Auch im Ausland hat der Kraftfahrer die Grundsätze des § 20 Abs 1 StVO 1960 anzuwenden. Entscheidungstexte 11 Os 293/62 Entscheidungstext OGH 17.01.1963 11 Os 293/62 Veröff: ZVR 1963/136 S 150 11 Os 154/71 Entscheidungstext OGH 10.05.1972 11 Os 154/71 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der Kraftfahrer muß damit rechnen, daß der Fahrer eines entgegenkommenden Kraftfahrzeuges aufblendet, und muß seine Fahrweise rechtzeitig hierauf einrichten, namentlich seine Geschwindigkeit entsprechend herabsetzen. Dies gilt in erhöhtem Masse, wenn die Straße durch Regen schlüpfrig ist. BGH vom 21.09.1951, 2 StR 249/51; Veröff: NJW 1952,394 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 CStVO §20 Abs1 IA3StVO §20 Abs1 IEStVO §58 Abs1
Rechtssatz: Vom Lenker eines Kraftfahrzeuges sind die Fähigkeiten eines sachkundigen, erfahrenen Fachmannes zu verlangen. Er haftet daher auch für einen Mangel der besonders geschärften Aufnahmsfähigkeit für rasche Eindrücke. Entscheidungstexte 2 Ob 133/62 Entscheidungstext OGH 04.05.1962 2 Ob 133/62 Veröff: ZVR 1962/... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §81StVO §20 Abs1 IC
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker hat einen unaufmerksamen Fußgänger, der der Fahrbahn zustrebt, durch Hupensignal auf sein Herannahen aufmerksam zu machen und vorsichtshalber in Bremsbereitschaft zu gehen. Entscheidungstexte 9 Os 204/61 Entscheidungstext OGH 12.10.1961 9 Os 204/61 Veröff: ZVR 1962/110 S 99 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Mit Abblendlicht darf nur eine solche Geschwindigkeit eingehalten werden, die ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Straße ermöglicht. Anmerkung Vgl aber RS0074669 und RS0074683 Entscheidungstexte 9 Os 152/61 Entscheidungstext OGH 04.07.1961 9 Os 152/61 Veröff: ZVR 1961/334 S 281 2 Ob 71... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1
Rechtssatz: Scharfe Kurven sind auch von einspurigen Fahrzeugen vorsichtig zu durchfahren; der Lenker hat sich am rechten Rand der Fahrbahn zu halten. Entscheidungstexte 2 Ob 257/61 Entscheidungstext OGH 30.06.1961 2 Ob 257/61 Veröff: KJ 1962,50 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifi... mehr lesen...