Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: An einem stehenden Fahrzeug darf nicht mit fünfzig km/h vorbeigefahren werden, wenn der Überblick über die Fahrbahn durch dieses Fahrzeug behindert ist. Entscheidungstexte 2 Ob 156/58 Entscheidungstext OGH 14.05.1958 2 Ob 156/58 Veröff: ZVR 1958/193 S 208 11 Os 173/62 Entscheidungstext OGH 13... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2
Rechtssatz: Das Fehlen einer Warnungstafel zwecks Kennzeichnung einer vereisten und daher gefährlichen Straßenstelle enthebt den Führer eines Kraftfahrzeuges nicht der Verpflichtung, sich selbst Gewißheit über den Straßenzustand zu verschaffen und seine Fahrgeschwindigkeit danach einzurichten (§§ 7 und 18 StPolG). Entscheidungstexte 2 Ob 153/58 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: An einer unübersichtlichen Straßenenge und Straßeneinmündung darf bei vereister Straße nur Schrittempo gefahren werden. Entscheidungstexte 2 Ob 28/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 2 Ob 28/58 Veröff: ZVR 1958/222 S 224 8 Ob 31/80 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA9StVO §26 Abs2
Rechtssatz: Auch auf eiligen Dienstfahrten haben die Lenker der nach dem § 21 StPolG bevorrangten Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs 1 StPolG zu beachten. Entscheidungstexte 6 Os 505/57 Entscheidungstext OGH 07.03.1958 6 Os 505/57 Veröff: RZ 1958,87 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC2
Rechtssatz: Auch auf Bundesstraßen darf an Kreuzungen grundsätzlich nicht mit einer Geschwindigkeit von einhundert km/h herangefahren werden. Die Sicherheit des Verkehrs geht allen anderen Erwägungen vor. Entscheidungstexte 6 Os 498/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1958 6 Os 498/57 Veröff: RZ 1958,134 European... mehr lesen...
Norm: StVO §1StVO §20 Abs1 IA
Rechtssatz: Der Grundsatz der Sicherheit des Verkehrs hat den unbedingten Vorrang vor jenem der Flüssigkeit und Raschheit des Verkehrs. Entscheidungstexte 6 Os 498/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1958 6 Os 498/57 Veröff: ZVR 1958/229 S 226 9 Os 126/59 Entscheidungstext OGH 23.06.1959 9 Os 126/5... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA11
Rechtssatz: Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen, wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, daß der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet. Entscheidungstexte 2 Ob 605/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 605/57 Veröff: ZVR 1958/81 S 92 European Ca... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA2StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Die Geschwindigkeit muss stets so gewählt werden, dass der Weg des abzubremsenden eigenen Fahrzeuges in der Zeit vom Auftauchen eines Hindernisses auf der Fahrbahn bis zum völligen Stillstande des eigenen Fahrzeuges nie länger sein darf, als die durch den Fahrer eingesehene Strecke. Entscheidungstexte 2 Ob 554/57 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: KfV 1955 §91 Abs4 litdStVO §20 Abs1 IB
Rechtssatz: Bei einem behinderten Überblick über die Fahrbahn kann eine Geschwindigkeit von zwanzig bis fünfundzwanzig km/h stark überhöht sein. Entscheidungstexte 2 Ob 554/57 Entscheidungstext OGH 27.11.1957 2 Ob 554/57 Veröff: ZVR 1958/73 S 89 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: An einer unübersichtlichen Straßeneinmündung darf man nur im Schritt fahren (zwanzig km/h sind überhöhte Geschwindigkeit). Entscheidungstexte 2 Ob 408/57 Entscheidungstext OGH 06.11.1957 2 Ob 408/57 Veröff: ZVR 1958/77 S 91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0074803 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Wenn sich Fußgänger auf der Fahrbahn befinden, so muß der Fahrzeuglenker seine Fahrweise entsprechend einrichten, sein Fahrzeug nötigenfalls anhalten, vor allem aber trachten, den Kontakt mit dem Fußgänger herzustellen. Entscheidungstexte 5 Os 363/57 Entscheidungstext OGH 07.10.1957 5 Os 363/57 Veröff: ZVR 1958/35 S 49 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der sich mit einer Geschwindigkeit von achtzig km/h bei Dunkelheit der Kuppe einer Bodenwelle nähert, die ihm den Überblick über die weitere Fahrbahn behindert, ist zur Herabsetzung dieser Geschwindigkeit verpflichtet. Entscheidungstexte 5 Os 65/57 Entscheidungstext OGH 13.06.1957 5 Os 65/57 Veröff: ZVR 1957/235 S 229 = RZ ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1
Rechtssatz: Mit dem Vorhandensein von Schutzinseln in der Fahrbahn muß der Wagenlenker in der Großstadt rechnen. Entscheidungstexte 2 Ob 629/56 Entscheidungstext OGH 28.11.1956 2 Ob 629/56 Veröff: ZVR 1957/166 S 163 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA3
Rechtssatz: Die im Kraftwagenverkehr gegebenen Geschwindigkeiten lassen es nicht zulässig erscheinen, daß sich ein Kraftwagenfahrer während eines Zeitraumes von einigen Sekunden darauf verläßt, daß eine Änderung der Verkehrslage nicht eintreten werde. Entscheidungstexte 2 Ob 553/56 Entscheidungstext OGH 31.10.1956 2 Ob 553/56 Veröff: ZVR 1957/69 S 88 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Auch eine Geschwindigkeit von zwanzig bis fünfundzwanzig Kilometer ist überhöht, wenn die Sicht bei abgeblendetem Scheinwerfer nur zehn Meter weit reichte. Entscheidungstexte 2 Ob 563/56 Entscheidungstext OGH 24.10.1956 2 Ob 563/56 Veröff: ZVR 1957/178 S 169 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1320 AStVO §20 Abs1 IA
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der durch ländliche Gegenden fährt, muß seine Fahrgeschwindigkeit stets so wählen, daß er jederzeit in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen bei Führung und Bedienung des Fahrzeuges Genüge zu leisten und daher sein Fahrzeug beim Auftauchen von Tieren so rasch als möglich zum Stehen zu bringen, besonders in der Nähe eines Bauernhauses. Selbst eine Geschwindigkeit von dreißig bis ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Der Fahrer muß eine Geschwindigkeit einhalten, die unter Berücksichtigung der Reaktionszeit ein Stehenbleiben innerhalb der von ihm eingesehenen Strecke gestattet. Entscheidungstexte 2 Ob 220/56 Entscheidungstext OGH 13.06.1956 2 Ob 220/56 Veröff: ZVR 1957/55 S 69 9 Os 328/58 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA2StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der Fahrer hat auf Sicht zu fahren, das heißt seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig sein Fahrzeug zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann. Entscheidungstexte 2 Ob 267/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 2 Ob 267/56 Veröff: ZVR 1957/3 S 6 ... mehr lesen...
Der PKW. der klagenden Partei wurde durch einen Zusammenstoß mit einem LKW. beschädigt. Die klagende Partei begehrt von dem Erstbeklagten als dem Lenker und dem Zweitbeklagten als dem Halter dieses LKWs. den Ersatz der für die Wiederherstellung des PKWs. erbrachten Aufwendungen und der Miete für einen PKW., den die klagende Partei bis zur Wiederherstellung ihres PKWs. an dessen Stelle in ihrem Geschäftsbetrieb einstellen mußte. Das Erstgericht stellte fest, daß der von der klagend... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Bei einer Straßenbreite von nur vier Meter ist der Versuch des Vorbeifahrens mit einer Geschwindigkeit von fünfunddreißig km/h an einem auf der Fahrbahnhälfte eines Motorradfahrers gehenden Straßenpassanten unzulässig, zumal wenn die Straße frisch geschottert war. Entscheidungstexte 2 b 283/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 2 b 283/56 Ver... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeugfahrer hat seine Geschwindigkeit so einzurichten, daß er auch der Verzögerung seiner Reaktionszeit durch die Schrecksekunde Rechnung trägt. Entscheidungstexte 2 Ob 201/56 Entscheidungstext OGH 29.03.1956 2 Ob 201/56 Veröff: ZVR 1956/133 S 185 Schlagworte SW: Auto E... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA3StVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Hat der Kraftfahrer den verunglückten Fußgänger erst auf eine Entfernung entdeckt, die kürzer ist als der von ihm benötigte Anhalteweg, obwohl er diesen bei der gebotenen und ihm möglichen Sorgfalt schon auf eine wesentlich größere Entfernung hätte erkennen können, und ist dieser Umstand für den Unfall ursächlich, so trifft ihn der Vorwurf der fahrlässigen Unfallsverursachung infolge Unaufmer... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Durch entgegenkommende Kraftfahrzeuge geblendete Fahrer haben nach dem Grundsatz des "Fahrens auf Sicht" ihre Fahrgeschwindigkeit radikal herabzusetzen, allenfalls anzuhalten. Entscheidungstexte 5 Os 1269/55 Entscheidungstext OGH 10.02.1956 5 Os 1269/55 Veröff: ZVR 1956/124 S 172 9 Os 121/59 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1KFG 1955 §80KfV 1955 §66StVO §7 Abs1StVO §20 Abs1 IC
Rechtssatz: Wenn ein Fußgänger, der sich verkehrswidrig verhält, auf das Hupsignal des Kraftfahrers nicht reagiert, ist der Kraftfahrer insbesondere verpflichtet, den Fußgänger genau zu beobachten und die Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, daß die Sicherheit der hier in Betracht kommenden Person nicht gefährdet werden konnte und er in der Lage blieb, seinen Verpflichtungen... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA2
Rechtssatz: Der Fahrer hat auch auf einer Bundesstraße im unverbauten Gelände und ohne Gegenverkehr seine Geschwindigkeit so zu wählen, daß er, falls auf der vor ihm befindlichen Straße ein Hindernis in den Lichtkegel seines Scheinwerfers und daher in sein Blickfeld kommt, so rechtzeitig anhalten kann, daß die Sicherheit von Personen und Sachen nicht gefährdet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der Weg des abzubremsenden Fahrzeuges in der Zeit vom Ansichtigwerden eines auf der Fahrbahn dieses Fahrzeuges befindlichen Hindernisses bis zum völligen Stillstand des Fahrzeuges darf nie länger sein als die durch den Fahrer eingesehene Strecke. Entscheidungstexte 2 Ob 616/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 2 Ob 616/55 Veröff: ZVR 1956/47 S 70 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA11
Rechtssatz: Die Bestimmungen fassen nur die beim normalen Straßenverkehr zu übende Vorsicht ins Auge; sie wollen nicht die ganze Last der Verantwortung - auch für das rücksichtslose oder übermütige Verhalten eines Fußgehers - immer nur dem Lenker aufbürden. Entscheidungstexte 2 Ob 569/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 2 Ob 569/55 Veröff: JBl 1956,73 =... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA11
Rechtssatz: Zum Begriff der Verursachung bei überhöhter Geschwindigkeit. Entscheidungstexte 5 Os 265/55 Entscheidungstext OGH 31.05.1955 5 Os 265/55 Veröff: RZ 1955/142 5 Os 381/57 Entscheidungstext OGH 14.10.1957 5 Os 381/57 Veröff: SSt XXVIII/70 9 Os ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §80KfV 1955 §66StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Wer mit seinem Kraftfahrzeug weiterfährt, ohne zu bremsen, obwohl er durch die Scheinwerfer eines anderen Fahrzeuges geblendet ist, trägt an einem infolge seiner Blendung entstandenen Unfall ein Verschulden. Entscheidungstexte 2 Ob 351/51 Entscheidungstext OGH 06.06.1951 2 Ob 351/51 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294ABGB §1304 BIKFG §7StVO §20 Abs1 E
Rechtssatz: Über den Begriff der Schrecksekunde. Entscheidungstexte 2 Ob 147/51 Entscheidungstext OGH 07.03.1951 2 Ob 147/51 Veröff: SZ 24/67 2 Ob 115/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 2 Ob 115/56 2 Ob 267/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...