Norm
StVO §20 Abs1 IC1Rechtssatz
Auf einer Straße mit zwei oder mehr Fahrstreifen gibt ein entgegenkommendes Fahrzeug einem Kraftwagenlenker erst dann Anlaß zu einer Reaktion, wenn erkennbar ist oder wird, daß dessen Führer ein anderes als das durch die Verkehrvorschrift und die Verkehrslage gebotene Verhalten an den Tag legt, also eine Gefahrenlage schafft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0074977Dokumentnummer
JJR_19600629_OGH0002_0090OS00214_6000000_001