RS OGH 1960/6/29 9Os214/60

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Veröffentlicht am 29.06.1960
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Norm

StVO §20 Abs1 IC1

Rechtssatz

Auf einer Straße mit zwei oder mehr Fahrstreifen gibt ein entgegenkommendes Fahrzeug einem Kraftwagenlenker erst dann Anlaß zu einer Reaktion, wenn erkennbar ist oder wird, daß dessen Führer ein anderes als das durch die Verkehrvorschrift und die Verkehrslage gebotene Verhalten an den Tag legt, also eine Gefahrenlage schafft.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 214/60
    Entscheidungstext OGH 29.06.1960 9 Os 214/60
    Veröff: ZVR 1961/5 S 10

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0074977

Dokumentnummer

JJR_19600629_OGH0002_0090OS00214_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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