Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Einen Verkehrsteilnehmer, der lediglich den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verletzte, trifft an einem Unfall, der dadurch entstand, daß ein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig überholen wollte und durch ein ungeschicktes Bremsmanöver auf die linke Fahrbahnhälfte kam, kein Mitverschulden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0027021Dokumentnummer
JJR_19610609_OGH0002_0020OB00188_6100000_001