Norm
StVO §20 Abs1 IC1Rechtssatz
Bei Annäherung an einen Schutzweg hat der Kraftfahrer auch die Vorgänge auf dem Schutzweg zu beobachten und seine Fahrgeschwindigkeit so einzurichten, daß er gegebenenfalls vor einem dem Schutzweg benützenden Fußgänger anhalten kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0074946Dokumentnummer
JJR_19580606_OGH0002_0090OS00053_5800000_001