RS Vwgh 1988/5/4 88/03/0024

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Veröffentlicht am 04.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs7;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0014 E 17. Dezember 1986 VwSlg 12352 A/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Der Wartepflichtige handelt rechtmäßig, wenn er sein Linksabbiegemanöver zu einem Zeitpunkt beginnt, in dem er, auch unter Bedachtnahme auf die Dauer dieses Manövers, den Vorrangberechtigten entweder infolge der Entfernungen oder der Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge oder beider Umstände, weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken seines Fahrzeuges nötigt (Hinweis E 8.5.1979, 264/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030024.X02

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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