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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §19 Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/03/0014 E 17. Dezember 1986 VwSlg 12352 A/1986 RS 1Stammrechtssatz
Der Wartepflichtige handelt rechtmäßig, wenn er sein Linksabbiegemanöver zu einem Zeitpunkt beginnt, in dem er, auch unter Bedachtnahme auf die Dauer dieses Manövers, den Vorrangberechtigten entweder infolge der Entfernungen oder der Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge oder beider Umstände, weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken seines Fahrzeuges nötigt (Hinweis E 8.5.1979, 264/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030024.X02Im RIS seit
21.09.2006