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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zu dem der Beh unterlaufenen Begründungsmangel im Hinblick auf divergierende Zeugenaussagen zur Frage, in welchem Zeitpunkt bzw in welcher Entfernung von der Unfallstelle das Folgetonhorn des unfallgegenständlichen Polizeifahrzeuges eingeschaltet wurde und ob letzteres daher von dem gem § 19 Abs 2 StVO iVm § 19 Abs 7 StVO Besch (einem Radfahrer) bei gehöriger Vorsicht und Aufmerksamkeit so rechtzeitig wahrgenommen werden konnte, daß er sein Fahrverhalten auf den damit gegebenen Vorrang des Einsatzfahrzeuges einstellen konnte.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991180106.X01Im RIS seit
12.06.2001