RS Vwgh 1991/9/13 91/18/0106

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Veröffentlicht am 13.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §19 Abs2;
StVO 1960 §19 Abs7;
StVO 1960 §2 Abs1 Z25;
VStG §5 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ausführungen zu dem der Beh unterlaufenen Begründungsmangel im Hinblick auf divergierende Zeugenaussagen zur Frage, in welchem Zeitpunkt bzw in welcher Entfernung von der Unfallstelle das Folgetonhorn des unfallgegenständlichen Polizeifahrzeuges eingeschaltet wurde und ob letzteres daher von dem gem § 19 Abs 2 StVO iVm § 19 Abs 7 StVO Besch (einem Radfahrer) bei gehöriger Vorsicht und Aufmerksamkeit so rechtzeitig wahrgenommen werden konnte, daß er sein Fahrverhalten auf den damit gegebenen Vorrang des Einsatzfahrzeuges einstellen konnte.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180106.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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