RS Vwgh 1988/6/8 88/03/0013

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Veröffentlicht am 08.06.1988
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2
StVO 1960 §19 Abs4
StVO 1960 §19 Abs7

Rechtssatz

Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung der §§ 19 Abs 7 iVm 19 Abs 4 StVO bei einander widersprechenden Aussagen der Unfallsbeteiligten.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030013.X07

Im RIS seit

01.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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