RS Vwgh 1988/7/8 87/18/0039

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Veröffentlicht am 08.07.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs7;

Rechtssatz

Für die Tatbildlichkeit einer Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs 7 StVO ist es nicht entscheidend, ob die Reifen des Kraftfahrzeuges des zum unvermittelten Bremsen genötigten Vorrangberechtigten beim Bremsvorgang eine Bremsspur abzeichnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180039.X02

Im RIS seit

27.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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