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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §19 Abs7;Rechtssatz
Für die Tatbildlichkeit einer Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs 7 StVO ist es nicht entscheidend, ob die Reifen des Kraftfahrzeuges des zum unvermittelten Bremsen genötigten Vorrangberechtigten beim Bremsvorgang eine Bremsspur abzeichnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180039.X02Im RIS seit
27.11.2001