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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §19 Abs4;Rechtssatz
Es widerspricht nicht dem Gebot des § 44 a lit b VStG 1950, wenn im Spruch des Straferkenntnisses zusätzlich zu § 19 Abs 7 StVO dessen Abs 4 zitiert wurde, weil sich aus dem Hinweis auf Abs 4 des § 19 StVO der für die Tatbestandsmäßigkeit der Übertretung des Abs 7 leg cit wesentliche Umstand ergibt, dass der Beschuldigte an der gegenständlichen Kreuzung im Hinblick auf das vor dieser angebrachte Vorschriftszeichen "Vorrang geben" wartepflichtig gewesen ist.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180139.X03Im RIS seit
20.10.2005