RS Vwgh 1988/2/19 87/18/0139

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Veröffentlicht am 19.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs4;
StVO 1960 §19 Abs7;
VStG §44a lita;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z1 impl;
VStG §44a Z2 impl;

Rechtssatz

Es widerspricht nicht dem Gebot des § 44 a lit b VStG 1950, wenn im Spruch des Straferkenntnisses zusätzlich zu § 19 Abs 7 StVO dessen Abs 4 zitiert wurde, weil sich aus dem Hinweis auf Abs 4 des § 19 StVO der für die Tatbestandsmäßigkeit der Übertretung des Abs 7 leg cit wesentliche Umstand ergibt, dass der Beschuldigte an der gegenständlichen Kreuzung im Hinblick auf das vor dieser angebrachte Vorschriftszeichen "Vorrang geben" wartepflichtig gewesen ist.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180139.X03

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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