Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse erließ einen Bescheid vom 21. September 1998, mit welchem der Beschwerdeführer als Vertreter einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 67 Abs. 10 ASVG verpflichtet wurde, rückständige Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrag von S 35.438,19 sA zu bezahlen. Dieser Bescheid wurde ausweislich der bei den Verwaltungsakten befindlichen Ablichtung des Rückscheines nach einem Zustellversuch vom 24. September 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17;
Rechtssatz: Wenn die Zustellung durch Hinterlegung ordnungsgemäß erfolgt ist, dann kommt es auf die Kenntnis des Empfängers von dieser Zustellung nicht an; die Unkenntnis kann - sofern sie nicht auf einem Verschulden beruht, welches den Grad minderen Versehens übersteigt - zur Grundlage eines Wiedereinsetzungsantrages gemacht werden (Hinweis B 18. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk vom 20. August 1997 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung des § 28 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG schuldig erkannt und wegen dieser Verwaltungsübertretung über sie eine Geldstrafe in der Höhe von S 50.000,-- (im Nichteinbringungsfall zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 6 Tagen) sowie Kostenersatz verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde nach Auswe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;VStG §24;
Rechtssatz: Aus der Vorschrift des § 13 Abs 3 AVG (in Verbindung mit § 24 VStG) kann eine Verpflichtung der Behörde, die Partei zur Einbringung von Anträgen, wie etwa eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufzufordern, nicht abgeleitet werden (Hinweis E 14. Januar 1994, 93/02/0317). European Ca... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 19. Juli 2001 wurde der Asylantrag des Antragstellers gemäß § 7 AsylG abgewiesen. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte den Angaben des Antragstellers zu Folge am 23. Juli 2001. Mit dem vorliegenden, am 20. September 2001 zur Post gegebenen und mit einer Bescheidbeschwerde verbundenen Antrag begehrt der Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Sekretärin des Vertreters des Antragstellers war angewiesen, fristauslösende Schriftstücke, die von Mandanten überreicht wurden, unverzüglich zur Fristvormerkung zur Post zu nehmen, sie also wie den Posteinlauf zu behandeln. Dadurch, dass die Mitarbeiterin des Vertreters des Antragstellers den angefoc... mehr lesen...
Wie sich aus dem den Beschwerdeführer betreffenden hg. Beschluss vom 9. November 1999, Zl. 99/11/0290, ergibt, wurde der Beschwerdeführer mit Erledigung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 30. Oktober 1998 in seiner Eigenschaft als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeugs gemäß § 103 Abs. 2 KFG 1967 zur Bekanntgabe aufgefordert, wer dieses Kraftfahrzeug am 30. September 1998 zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer näher umschriebenen Stelle der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §71 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Frist nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 handelt es sich (auch) um eine verfahrensrechtliche Frist (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 1996, Zl. 93/03/0156, und vom 7. Oktober 1997, Zl. 97/11/0146). Im Falle der Versäumung dieser Frist kommt daher grundsätzlich eine Wiedereinsetzung in den v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass angesichts des Inhalts der betreffenden Lenkeranfrage, insbesondere aber im Hinblick auf die unter vollständiger Wiedergabe des § 103 Abs. 2 KFG 1967 und einer Aufklärung über die Folgen einer nicht gehörigen Erteilung der Lenkerauskunft erfolgte Rechtsbelehrung bei dem aus der Bunde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. März 2001 wurde der Berufung des Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn, mit welchem er einer Übertretung der StVO für schuldig befunden worden war, stattgegeben, der erstinstanzliche Bescheid aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Der angefochtene Bescheid wurde - wie sich aus dem Eingangsstempel des Bezugsaktes des beschwerdeführenden Bundesministers ergibt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VStG §49 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/02/0215 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/02/0157 E 30. September 1999 RS 2 Stammrechtssatz Eine Partei, die sich nach Übergabe des Einspruches gegen eine Strafverfügung an einen Boten nicht weiter d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §33 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/02/0215
Rechtssatz: Der beschwerdeführende Bundesminister muss sich als Amtspartei vorwerfen lassen, wenn er (al... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (der belangten Behörde) vom 20. Mai 1999 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen das von der Bundespolizeidirektion Salzburg mit Bescheid vom 17. November 1998 gegen ihn erlassene Aufenthaltsverbot gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewiesen. In seiner Berufung habe der Beschwerde... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 1. Juli 1998 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen das von der Bundespolizeidirektion Linz erlassene Aufenthaltsverbot vom 29. September 1997 gemäß § 71 Abs. 2 AVG abgewiesen. Weiters wurde die Berufung des Beschwerdeführers gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/18/0032 E 2. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Es ist auch einem - der deutschen Sprache nicht mächtigen - Schubhäftling, dem ein Aufenthaltsverbots-Bescheid samt Rechtsmittelbelehrung ausgefolgt und übersetzt wurde, zumutbar, sich aus eigenem - ohne ausdrückliche Belehrung, dass dies möglich sei - um die Erlangung einer Hilf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/18/0322 E 27. Februar 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/18/0032 E 2. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Es ist auch einem - der deutschen Sprache nicht mächtigen - Schubhäftling, dem ein Aufenthaltsverbots-Bescheid samt Rechtsmittelbelehrung ausgefolgt und übersetzt wurde, zumutbar, sich aus ei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. November 2000 gab der Bundesminister für Inneres dem mit 14. Oktober 1999 datierten und am 14. Oktober 1999 beim Militärkommando Salzburg eingelangten Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG "keine Folge". In der Begründung: führte der Bundesminister für Inneres aus, der Beschwerdeführer sei am 15. Jänner 1991 tauglich befunden worden,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0148 E 24. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 29.9.1999, 99/11/0196, dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber genötigt gesehen, in der mit der ZDG-Novelle 1996 eingeführten Bestimmung des § 76a Abs 2 ZDG die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0148 E 24. Oktober 2000 RS 3 Stammrechtssatz Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass die im § 76a Abs 2 ZDG vorgeschriebene Information im Falle des Wehrpflichtigen unterblieben ist. Es kommt im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob sich... mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist ab. Sie ging dabei von folgendem mit dem Beschwerdevorbringen übereinstimmenden Sachverhalt aus: Gegen den Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 2. März 2000 ein auf sechs Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Dieser Bescheid wurde... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;AVG §71 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/19/0520 E 22. Februar 1996 RS 1 Stammrechtssatz Hat der Bf seine Gattin zumindestens damit beauftragt, die rechtzeitige Einbringung einer Berufung durch einen, von ihr in seinem Namen zu beauftragenden Anwalt zu veranlassen, ist ein Bevollmächtigungsvertrag iSd § 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die fehlerhafte Berechnung der Rechtsmittelfrist, für die der Vertreter (hier: Lebensgefährtin des Fremden) verantwortlich ist, stellt zweifellos ein grobes Verschulden dar (Hinweis E 31. Jänner 1990, 89/03/0254). European ... mehr lesen...
Mit Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 2. März 2001 wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Innsbruck, vom 9. Dezember 1998 gemäß § 7 AsylG abgewiesen und gleichzeitig gemäß § 8 AsylG in Verbindung mit § 57 FrG festgestellt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der Antragstellerin in den Sudan zulässig sei. Nach den handschriftlichen Vermerken auf dem von der Antragstellerin in Kopie vorgeleg... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 19. Oktober 1998 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 8. Oktober 1998, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 9. September 1998 (betreffend Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) zu bewilligen, gemäß § 71 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG abgewiesen. Gegen diesen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. August 1999 wies das Bundesasylamt einen Asylantrag der Beschwerdeführerin gemäß § 7 AsylG ab und sprach aus, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der Beschwerdeführerin "in die BR Jugoslawien Provinz Kosovo" gemäß § 8 AsylG zulässig sei. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin unbestritten am 6. September 1999 durch Hinterlegung beim Postamt 1034 Wien zugestellt. Mit Schriftsatz vom 21. September 1999, zur Post gegeben gleichfal... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. August 1999 wies das Bundesasylamt einen Asylantrag der Beschwerdeführerin gemäß § 7 AsylG ab und sprach aus, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der Beschwerdeführerin "in die BR Jugoslawien Provinz Kosovo" gemäß § 8 AsylG zulässig sei. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin unbestritten am 6. September 1999 durch Hinterlegung beim Postamt 1034 Wien zugestellt. Mit Schriftsatz vom 21. September 1999, zur Post gegeben gleichfal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall das der Wahrung der Beschwerdefrist entgegenstehende Hindernis, auf das sich der Wiedereinsetzungsantrag stützt (die Antragstellerin habe von der Hinterlegung des Berufungsbescheides nicht rechtzeitig Kenntnis erlangt) unter den im Antrag behaupteten Ums... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs1 Z2;AVG §71 Abs1;AVG §71 Abs2;
Rechtssatz: Die Berechnung der Wiedereinsetzungsfrist von der Kenntnisnahme der Zulässigkeit der Berufung an bezieht sich nur auf § 71 Abs. 1 Z. 2 AVG, also auf jenen Fall, dass die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die An... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs1 Z2;AVG §71 Abs1;AVG §71 Abs2;
Rechtssatz: Die Berechnung der Wiedereinsetzungsfrist von der Kenntnisnahme der Zulässigkeit der Berufung an bezieht sich nur auf § 71 Abs. 1 Z. 2 AVG, also auf jenen Fall, dass die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die An... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VStG §24;VStG §51e Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/09/0070 E 21. August 2001
99/09/0069 E 21. August 2001
Rechtssatz: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft wurde der Antrag des Beschuldigten, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung gegen ein bestimmtes Straferkenn... mehr lesen...