RS Vwgh 2001/11/27 2001/18/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt kann sich darauf verlassen, dass eine bewährte Kanzleikraft einen fertig gestellten und unterschriebenen Schriftsatz noch am selben Tag auftragsgemäß zur Post geben oder überreichen werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001180114.X01

Im RIS seit

11.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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