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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt kann sich darauf verlassen, dass eine bewährte Kanzleikraft einen fertig gestellten und unterschriebenen Schriftsatz noch am selben Tag auftragsgemäß zur Post geben oder überreichen werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001180114.X01Im RIS seit
11.03.2002