RS Vwgh 2001/11/20 2000/09/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §71 Abs1 Z1;
VStG §24;

Rechtssatz

Aus der Vorschrift des § 13 Abs 3 AVG (in Verbindung mit § 24 VStG) kann eine Verpflichtung der Behörde, die Partei zur Einbringung von Anträgen, wie etwa eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufzufordern, nicht abgeleitet werden (Hinweis E 14. Januar 1994, 93/02/0317).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090043.X01

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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