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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Ist der Behörde beim Errechnen der Summe der vom Beschuldigten zu zahlenden Geldstrafen und Kostenbeiträge ein - gemäß § 62 Abs 4 AVG berichtigbarer - Rechenfehler unterlaufen, so kann dadurch der Beschuldigte nicht beschwert sein, wenn eine geringere Summe errechnet wurde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180087.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.05.2018