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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Die auf einer unrichtigen Lösung der Rechtsfrage beruhende Anerkennung eines Vermögensnachteiles als (hier: gemäß StrSchG § 38 a, Reaktorunfall Tschernobyl) entschädigungspflichtiger Schaden kann nicht als ein der Berichtigung gemäß AVG § 62 Abs 4 zugänglicher Rechenfehler gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987170244.X08Im RIS seit
01.07.2005