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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Wird bei der Entscheidung über eine Berufung gegen ein Straferkenntnis, in dem mehrere Übertretungen gleichzeitig zur Last gelegt wurden, über eine der bekämpften Übertretungen im Spruch des Berufungsbescheides (irrtümlich) nicht abgesprochen, so ist eine (die Abweisung der Berufung auch in diesem Punkt voraussetzende) Verfahrenskostenvorschreibung auch dann rechtswidrig, wenn sich aus der Begründung im Zusammenhalt mit der Kostenentscheidung erkennen ließe, dass der Behörde bei Überlassung des mit dem Straferkenntnis übereinstimmenden Abspruches über diese Übertretung ein Irrtum unterlaufen ist.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenInhalt der BerufungsentscheidungSpruch und BegründungVerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030136.X05Im RIS seit
05.08.2005Zuletzt aktualisiert am
09.05.2018