RS Vwgh 1987/9/24 87/02/0033

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Veröffentlicht am 24.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Erlassung eines Berichtigungsbescheides kann keine Rechtsverletzung eintreten, wenn der berichtigte Bescheid dem Bf noch gar nicht zugestellt wurde.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020033.X02

Im RIS seit

19.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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