Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Durch die Erlassung eines Berichtigungsbescheides kann keine Rechtsverletzung eintreten, wenn der berichtigte Bescheid dem Bf noch gar nicht zugestellt wurde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020033.X02Im RIS seit
19.10.2005