RS Vwgh 1987/11/25 86/03/0136

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Veröffentlicht am 25.11.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs2;

Rechtssatz

Auch ein berichtigungsfähiger Fehler des angefochtenen Bescheides kann zu dessen Aufhebung durch den VwGH führen, solange eine Berichtigung nicht erfolgt ist.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinVerfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030136.X06

Im RIS seit

05.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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