RS Vwgh 1987/5/26 86/17/0019

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Veröffentlicht am 26.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1497/67 E 17. April 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Wird ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belangten Behörde berichtigt, dieser Berichtigungsbescheid vom Bfr aber unangefochten gelassen, so hat der VwGH den berichtigten Bescheid seiner Überprüfung zugrunde zu legen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170019.X01

Im RIS seit

08.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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