RS Vwgh 1988/4/19 88/04/0013

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Ist im Spruchteil nach § 44 a lit a VStG die maßgebliche Rechtsvorschrift mit einem unrichtigen Datum zitiert, vermag dies eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides deshalb nicht zu begründen, weil es sich um einen im Spruchteil nach § 44 a lit a VStG im gegebenen Zusammenhang unwesentlichen Schreibfehler handelt.

Schlagworte

Mängel im Spruch Schreibfehler

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040013.X01

Im RIS seit

11.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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