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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Zwischen den Bestimmungen der §§ 71 und 62 Abs 4 AVG 1950 besteht keine Rechtsähnlichkeit dahin, dass die Anordnung im § 71 Abs 1 lit a AVG 1950 ("ohne ihr Verschulden") deshalb weginterpretiert werden könnte, weil im § 62 Abs 4 AVG 1950 ein behördliches Versehen zum Anlass einer Berichtigung genommen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180064.X05Im RIS seit
05.06.1987