RS Vwgh 1987/6/5 87/18/0064

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Veröffentlicht am 05.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
AVG §71 Abs1 lita;

Rechtssatz

Zwischen den Bestimmungen der §§ 71 und 62 Abs 4 AVG 1950 besteht keine Rechtsähnlichkeit dahin, dass die Anordnung im § 71 Abs 1 lit a AVG 1950 ("ohne ihr Verschulden") deshalb weginterpretiert werden könnte, weil im § 62 Abs 4 AVG 1950 ein behördliches Versehen zum Anlass einer Berichtigung genommen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180064.X05

Im RIS seit

05.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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