Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wird jemandem angelastet, nicht unverzüglich Auskunft darüber erteilt zu haben, wer ein bestimmtes Kfz vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat, so ist dieser Zeitpunkt iSd § 44a lit a VStG als ein wesentliches Sachverhaltselement bei der U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §35 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0032 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0007 B VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12329 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Berichtigung eines Bescheides gem § 62 Abs 4 AVG kann auc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 14. Oktober 1989 um 23.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen, habe es jedoch unterlassen, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken, indem er den Unfallsort vor dem Eintreffen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes verlassen habe, dessen Einschreiten ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer Oliver B. einer Verwaltungsübertetung nach § 8 Abs. 4 StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. In seiner hiegegen erhobenen Beschwerde machte der Beschwerdeführer geltend, das erstinstanzliche Straferkenntnis sei gegen Alfred B. (seinen Vater) gerichtet gewesen, welcher auch berufen habe. Mit Bescheid vom 24. Juni 1991 berichtigte die belangte Behörde gemäß § 62 Abs. 4 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/15 90/19/0590 1 Stammrechtssatz Der angefochtene Bescheid ist in seiner berichtigten Fassung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugrunde zu legen (Hinweis E VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986). Schlagworte Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VwGG §33 Abs1;VwGG §56;
Rechtssatz: Eine Klaglosstellung im Falle der bloßen Berichtigung der im
Spruch: eines Berufungsbescheides enthaltenen Jahreszahl eines Tattages tritt nicht ein (Hinweis E 26.4.1991, 91/18/0056). Dies bedeutet aber nicht, daß eine Berichtigung des angefochtenen Bescheides... mehr lesen...
Vom Landesgendarmeriekommando für Tirol, Verkehrsabteilung, wurde gegen den Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws Anzeige erstattet, weil dieser am 13. November 1989 um 13.02 Uhr auf der A-12, km 125.3, in Roppen, Autobahnende, innerhalb der Zone von 80 km/h in Richtung Westen mit einer Geschwindigkeit von 142 km/h gefahren sei und dadurch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit "um 62 km/h - 5 km/h = 57 km/h" überschritten habe. Die Geschwindigkeit sei mit einem geeichten Verk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §51 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0250 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0217 4 Stammrechtssatz Die Berichtigung des Spruches des erstinstanzlichen Bescheides durch die Berufungsbehörde ist auch nach Ablauf der Frist des § 51 Abs 5 VStG zulässig (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0250
Rechtssatz: Gegenstand der Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG können auch Tatort und Tatzeit sein (Hinweis E 6.10.1982, 82/03/0184). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030043.X02 Im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0250 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0248 E 23. Oktober 1985 VwSlg 11922 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Anwendbarkeit der Vorschrift über die Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungsakt mit der Maßgabe voraus, dass eine auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §68 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0250
Rechtssatz: Nur die bescheiderlassende Beh (hier: Landesregierung) kann den mit einem Fehler oder einer diesem gleichzuhaltenden mit Unrichtigkeit behafteten Bescheid berichtigen, nicht hingegen eine Behörde, die mit der Erlassung des fehlerh... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 8. Mai 1989 um 11.15 Uhr in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße Nr. 27 "bzw." Schmidgasse 3-7 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 2.550 kg um 2.720 kg überschritt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/19 85/08/0042 2 Stammrechtssatz Der Berichtigungsbescheid wirkt, ungeachtet seiner möglichen Rechtswidrigkeit (insb Unzulässigkeit der Erlassung), auf den berichtigten Bescheid zum Zeitpunkt von dessen Erla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die falsche Zuordnung durchnumerierter Spruchteile zu den entscheidenden Behörden, sodaß (unrichtig) der Landeshauptmann über Übertretungen der StVO, die Landsregierung über Übertretungen des KFG entschieden hätte, wobei nichts dahin deutet, d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Ist der Beh bei der Wiedergabe der Kennzeichennummer des Kfz des Besch ein Ziffernsturz unterlaufen, ist die Identität des Fahrzeuges jedoch unbestritten, so ist dieses Versehen berichtigungsfähig. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Hat die Beh als verletzte Verwaltungsvorschrift eine falsche
Norm: herangezogen, so kann dieses Versehen nicht gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden (Hinweis E 10.9.1971, 175/71). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0162 E 28. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Gibt die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den die Behörde offenbar aussprechen wollte, unrichtig wieder, kann von einer auf einem Versehen beruhenden Unrichtigke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §62 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die irrige Subsumtion der Tat, als Lenker eines Kfz nicht dafür gesorgt zu haben, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KF... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0115 E 4. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine offenkundige ist, wobei es allerdings ausreichend i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Enthält der
Spruch: eines Strafbescheides hinsichtlich des Jahres, in welchem die zur Last gelegte Tat begangen wurde, eine unrichtige Angabe, während in der
Begründung: auf die richtige Jahreszahl a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Ein Versehen ist dann klar erkennbar, wenn zu dessen Erkennung kein längeres Nachdenken und keine Nachschau in Gesetzeswerken notwendig ist, wobei vom Maßstab eines mit der zu behandelnden Materie vertrauten Durchschnittsbetrachters auszugehen... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens teilte das Arbeitsamt Rohrbach der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (kurz: BH) mit Schreiben vom 2. Dezember 1988 mit, es sei festgestellt worden, daß die "Firma E, Dachdecker & Spenglerei", im Oktober 1988 tageweise vier namentlich genannte Ausländer beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei; gleichzeitig ersuchte das Arbeitsamt Rohrbach um Bestrafung dieser ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §65;
Rechtssatz: Der leitende Gedanke des § 65 VStG ist, daß es nicht begründet wäre, die Kosten des Berufungsverfahrens dem Bestraften aufzuerlegen, wenn die Berufungsbehörde eine Änderung zugunsten des Besch vorgenommen hat. Eine solche liegt auch dann vor, wenn wenigstens de... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein legte für das Streitjahr 1986 eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vor, aus der sich ein Verlust von S 397,-- ergab. Es handle sich um einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 2 BAO. Das Finanzamt erließ Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide, in denen es die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. den Gewerbeertrag mit S 397,-- auswies und die Körperschaft- und Gewerbesteuer jeweils mit Null festsetzte. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 8 Stammrechtssatz Fehlzitate und Schreibfehler sind unbeachtlich, dh sie stehen dem richtigen Bescheidverständnis auch dann nicht im Wege, wenn noch kein Berichtigungsbescheid erlassen worden ist (Hinweis E 22.2.1989, 87/01/0186, E 6.11.1963, 1338/63, VwSlg 614... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie dem zur hg. Zl. 90/18/0238, vorgelegten Verwaltungsstrafakt ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 11. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig befunden und bestraft, wobei im Rahmen der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a lit. a VStG) die Tatzeit mit "16... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §24;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine erstmals im Straferkenntnis erfolgte unrichtige Angabe der Jahreszahl des Tatzeitpunktes, die irrtümlich auch in den Berufungsbescheid übernommen wurde, kann durch einen von der Berufungsbehörde erlassenen Bescheid gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit für den Besch deshalb offenkundig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0073 2 Stammrechtssatz Die Anwendung der Vorschrift über die Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungsakt mit der Maßgabe voraus, daß eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit sowie deren Offenkundigkeit gegeben... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §35 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0007 B VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12329 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Berichtigung eines Bescheides gem § 62 Abs 4 AVG kann auch noch während eines Verfahrens, das auf Grund einer gegen den Bescheid erhobenen Beschwerde vor dem VwGH an... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. September 1988 wurde der Beschwerdeführer u. a. schuldig erkannt, er habe am 11. Februar 1987 um 21.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße in Weiz gelenkt, wobei anläßlich einer dort durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle festgestellt worden sei, daß die Nebelscheinwerfer am Pkw vorschriftswidrig in einem Abstand von 17,5 cm links und rechts der Längsmittelebene des Pkw... mehr lesen...