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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160Rechtssatz
Ist der Beh bei der Wiedergabe der Kennzeichennummer des Kfz des Besch ein Ziffernsturz unterlaufen, ist die Identität des Fahrzeuges jedoch unbestritten, so ist dieses Versehen berichtigungsfähig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180248.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011