Die mitbeteiligte Partei hatte mit Schriftsatz vom 20. Juni 1985 beantragt, für den Bau der Landesstraße 52 im Bereich des Bauloses "Umfahrung Brederis" die in einem beiliegenden Grundstücksverzeichnis näher bezeichneten Teilflächen zugunsten des Landes Vorarlberg-Landesstraßenverwaltung, lastenfrei zu enteignen und zugleich die Höhe der Entschädigung festzusetzen. Weiters war beantragt worden, Dienstbarkeiten für die Erstellung, den dauernden Bestand sowie die Instandhaltung von Bösc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/06/0267 17. Juni 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 3 Stammrechtssatz Offenkundig ist die Unrichtigkeit dann, wenn jene Personen, für die der Bescheid bestimmt ist (im wesentlichen die Behörden und die Parteien des Verfahrens) die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/06/0267 17. Juni 1993
Rechtssatz: Gemäß § 62 Abs 4 AVG ist nicht nur eine einmalige Berichtigung erlaubt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann auch eine mehrmalige Berichtigung, insbesondere auch eine Berichtigung der Berichtigung erfolgen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/06/0267 17. Juni 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 5 Stammrechtssatz Das Rechtsinstitut der Bescheidberichtigung dient vornehmlich der Bereinigung solcher textlicher Unstimmigkeiten, die den ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 2.000,-- verhängt. Der Beschwerdeführer bekämpft diesen Bescheid einerseits mit dem Vorbringen, im erstbehördlichen Bescheid sei der Ort, an dem das in Rede stehende Kraftfahrzeug zum gefragten Zeitpunkt abgestellt gewesen sei, nicht präzise umschrieben gewesen. Aus diesem Grund hätte seiner... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Das Recht und auch die Pflicht der Berufungsbehörde, den fehlerhaften
Spruch: eines erstbehördlichen Straferkenntnisses in ihrem Abspruch richtigzustellen, ergibt sich unmittelbar aus § 66 Abs 4 AVG. Schlagworte Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufu... mehr lesen...
1.1. Mit Abgabenbescheid vom 6. April 1983 schrieb der Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde der mitbeteiligten Partei für den Anschluß ihrer Liegenschaft in A Nr. 1 an den öffentlichen Kanal bei einer Berechnungsfläche von 1.393 m2 (verbaute Fläche: Gasthof 745 m2 und zwei angeschlossene Geschoße, Dependance 200 m2 und ein angeschlossenes Geschoß; Anteil der unverbauten Fläche: 15 v.H. von 500 m2) und einem Einheitssatz von S 120,-- eine Kanaleinmündungsgebühr im Betrag von ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293;LAO NÖ 1977 §216; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0113 3 Stammrechtssatz Fakten, die während des Denkprozesses der Willensbildung in Vergessenheit geraten sind, können nicht Gegenstand der Willensbildung sein. Sie führen vielmehr, soweit sie für ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293;
Rechtssatz: Es dürfen keinesfalls nachträglich Änderungen am Inhalt des Bescheides vorgenommen werden; die Bescheidberichtigung bietet keine Handhabe für eine inhaltlich berichtigende oder erklärende Auslegung des Spruches oder der
Begründung: eines Bescheides. Ebensowenig kann eine unrichtige rechtliche Beu... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 13. Juli 1989 beantragte die beschwerdeführende Partei (unter der Bezeichnung "Caritas der Diözese Innsbruck") beim Landesschulrat für Tirol die Anerkennung der Honorierung der Praxisanleiter für Studierende der Sozialakademie der Caritas als Lehrerpersonalaufwand. Zur Begründung: dieses Antrages wurde ausgeführt, nach Einführung der sechssemstrigen Ausbildung an der Akademie für Sozialarbeit hätten die Studierenden im dritten oder vierten Semester ein Praxissemester zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;AVG §8;VwRallg;
Rechtssatz: Die unrichtige Anführung der (prozessual) nicht rechtsfähigen Einrichtung eines Rechtsträgers anstelle des Rechtsträgers selbst als Adressat eines verwaltungsbehördlichen Bescheides (hier: "Caritas" anstelle Diözese Innsbruck) steht dem "richtigen Bescheidverständnis" nicht i... mehr lesen...
Am 23. Jänner 1992 forderte die Meldebehörde erster Instanz den Beschwerdeführer zur Vornahme der Abmeldung von der Wohnung in Wien 18, S-Gasse N, auf. Sie hielt dem Beschwerdeführer vor, daß er in der angeführten Wohnung seit 11. Mai 1982 keine Unterkunft habe. Der Beschwerdeführer wendete ein, eine Wohnungsaufgabe sei - ebenso wie die Besitzaufgabe - durch das Zusammenwirken zweier Umstände als erfolgt anzusehen, nämlich durch die Aufgabe des körperlichen Naheverhältnisses und d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. August 1990 an bestimmten Orten in Gerasdorf 1. gegen 0.40 Uhr einen Pkw gelenkt und dabei nicht vor der Haltelinie angehalten, obwohl die Verkehrsampel der Kreuzung LS 1115 - B 7 rotes Licht gezeigt habe und dies als Zeichen für "Halt" gelte; 2. gegen 0.50 Uhr gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht die Unte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, der Verwaltungsübertretung nach "§ 103 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967 idgF (KFG 1967)" schuldig erkannt und hiefür bestraft. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Beschwerdeführer meint, das an ihn gerichtete Auskunftsbegehren sei unbeachtlich gewesen, weil darin § 103 Abs. 2 KFG 1967 genannt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a Z2;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/24 90/03/0029 1 Stammrechtssatz Eine Richtigstellung der verletzten Verwaltungsvorschrift ist auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist möglich, wenn dem Besch kein anderer Sachverhalt zur Last gelegt wurde. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §42 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/01/0779
Rechtssatz: Das in der Zitierung des früher in Geltung gestandener Vorschriften gelegene Versehen der belBeh alleine hat nicht die Aufhebung des Bescheides in der Fassung vor dem Berichtigun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a litb; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/02/0331 E 24. Februar 1993
92/02/0337 E 20. Jänner 1993
92/02/0339 E 20. Jänner 1993
93/02/0005 E 24. Februar 1993
93/02/0006 E 24. Februar 1993
93/02/0022 E 24. Februar 1993
93/02/0048 E 31. März 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/24 90/03/0029 1 S... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 24. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, - nach Tatzeit und Tatort näher bestimmt - das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Imbißstube ausgeübt zu haben, ohne im Besitz einer entsprechenden Gastgewerbeberechtigung gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 366 Abs. 1 Z. 2 iVm §§ 5 "Abs." (richtig: Z.) 2 und 189 GewO 1973 verletzt. Im Spruch: heißt es sodann weiter: "Wegen dieser Verwaltun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0083 1 Stammrechtssatz Eine Bescheidberichtigung gem § 62 Abs 4 AVG kann nicht nur von der Behörde vorgenommen werden, die den fehlerhaften Verwaltungsakt gesetzt hat, sondern in einem Berufungsverfahren auch von der Berufungsbehörde (Hinweis E 6.7.1984, 84/02a/0288). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/19 89/18/0183 1 Stammrechtssatz Die Anwendbarkeit des § 62 Abs 4 AVG setzt nach der Rsp des VwGH einen fehlerhaften Verwaltungsakt mit der Maßgabe voraus, daß eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit sowie deren Offenkundigkeit gegeben sind. Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Berichtigungsfähig sind - gleichgültig, ob im
Spruch: oder in der
Begründung: des Bescheides enthaltene - Fehler, die erkennbar nicht der behördlichen Willensbildung selbst, sondern alleine ihrer Mitteilung anhaften. § 62 Abs 4 AVG hat daher auch insbesondere in Fällen Anwendung zu finden, in denen die der Partei zugestellte Ausfertigung des Bescheide... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juli 1992, Zl. 512.659/05-I5/92, wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bezirksmülldeponie erteilt. In der Bedingung 50.1 dieses Bescheides wurde die Frist für den Baubeginn mit der Formulierung "spätestens 6 Monate ab Rechtskraft des Bewilligungsbescheides", in der Bedingung 50.2 die Frist für die Bauvollendung 1. Abschnitt/ Schüttbeginn mit den... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Um den Bf zur Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid zu legitimieren, mußte nicht der von der Berichtigung betroffene Bescheid, sondern nur der Berichtigungsbescheid eine Rechtsverletzung des Bf bewirkt haben können (Hinweis E 31.3.1992, 92/07/0017). Schlagworte Mangel der Ber... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Er ist als Berufsschullehrer tätig. Mit Schreiben vom 19. Mai 1992 traf die Disziplinarkommission für Lehrer an öffentlichen Berufsschulen des Landes (belangte Behörde) nachstehende Verfügung: "Betrifft: Berufsschullehrer B; - Einlei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §62 Abs4;LDG 1984 §92;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt
Am 26.11.1992 92/09/0301, 92/09/0326
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/09/0325
Rechtssatz: Die Beschwerdefrist betreffend die Überprüfung des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Lehr- und Forschungsgut X der Veterinärmedizinischen Universität Wien, dessen wissenschaftlicher Leiter der Beschwerdeführer seit 1. April 1973 ist. Unbestritten zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und durch die Aktenlage gedeckt sind ferner folgende Tatsachen: - Der Beschwerdeführer hat am 5. Oktober 1974 seinen ordentlichen Wohnsitz in das so... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Berichtigungsbescheid tritt (soweit er den berichtigten Bescheid betrifft) nicht an die Stelle des fehlerhaften Bescheides, sondern bildet mit dem von ihm berichtigten Bescheid eine Einheit (Hinweis E 31.3.1960, 1646/59, VwSlg 5253 A/1960, E 14.9.1978, 1003/76, VwSlg 9691 A/... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 24. Mai 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm bis einschließlich 16. November 1990 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Dieser Mandatsbescheid wurde dem Beschwerdeführer am 2. Juni 1989 zugestellt. Er erhob dagegen keine Vorstellung. Dieser Entziehungsmaßnahme lag z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0189
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 73 Abs 1 und Abs 2 KFG wurde der die Entziehung der Lenkerberechtigung aussprechende Bescheid gem §... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich und der Oberösterreichischen Landesregierung vom 13. April 1992 wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen nach § 76 Abs. 5 KFG und nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens lautete: "Der Berufungswerber hat gemäß § 64 Snd 1 und 2 VStG 1950 als... mehr lesen...