Entscheidungen zu § 62 Abs. 4 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 601-630 von 1.000

RS Vwgh 1994/3/25 92/17/0133

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Während Fehler der Beweiswürdigung, der rechtlichen Beurteilung oder der
Begründung: eines Bescheids (Behebung eines Begründungsmangels) einer Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG nicht zugänglich sind, können klar erkennbare, als offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten berichtigt werden. Es kommt dabei letztlich auf den Inhalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1994

RS Vwgh 1994/3/25 92/17/0133

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Zur Berichtigung ist die Behörde zuständig, die den zu berichtigenden Bescheid erlassen hat. Die Berichtigung eines erstinstanzlichen Bescheides kann aber auch durch die Berufungsbehörde erfolgen (Hauer-Leukauf, Verwaltungsverfahren, E 14 zu § 62 Abs 4 AVG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:19921701... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/2/16 94/03/0021

Aus dem Vorbringen in der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 24. Mai 1993 setzte die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau gemäß § 10 Abs. 2 Kärntner Jagdgesetz 1978 den Pachtzins für die Ausübung des Jagdrechtes auf bestimmten, einem Eigenjagdgebiet angeschlossenen Grundstücken fest. Der dagegen vom Jagdausübungsberechtigten des Eigenjagdgebietes erhobenen Berufung wurde von der belang... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 94/03/0021

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ergeben sich weder aus dem
Spruch: noch aus der
Begründung: der Erledigung Anhaltspunkte dafür, daß sich die belBeh bei der Bezeichnung des Adressaten bloß im Ausdruck vergriffen und eine bescheidmäßige Erledigung gegenüber dem Land als dem Rechtsträger der Bezirkshauptmannschaft treffen habe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/18 91/07/0158

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 5. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der beim Betrieb ihres Sägewerkes anfallenden Niederschlagswässer und betrieblichen Abwässer über die Ortskanalisation der Marktgemeinde V. "bzw." die Anlagen des Reinhaltungsverbandes V. in die V. sowie zur Errichtung und unter Bedachtnahme auf das dem Reinhaltungsverband V. jeweils zustehende Maß der Wasserbenutzung auch zum Betrieb ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/1/18 93/07/0175

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Juli 1993, Zl. 510.029/02-I 5/93, wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für die Fassung und Ableitung der H. Quelle auf Grundstück 762/3, KG A., auf 50 Jahre, bis spätestens 31. Dezember 2043, erteilt. Gegen diesen Bescheid ist die zur Zahl 93/07/0114 protokollierte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid berichtigte die belangte Behörde gem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 91/07/0158

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs4;B-VG Art103 Abs4;WRG 1959 §99;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der im Wege eines Amtes der Landesregierung als Hilfsapparat ausgefertigt wird, indiziert insoweit mit ihm in einer Rechtsangelegenheit des WRG abgesprochen wird, die Zurechnung der Erledigung zum Landeshauptmann als Organ de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 91/07/0158

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18;AVG §56;AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Ein der Berichtigung zugänglicher Mangel bewirkt bei Unterlassen der Berichtigung für sich alleine noch nicht die Rechtswidrigkeit eines diesen Mangel nicht aufgreifenden Berufungsbescheides (Hinweis E 26.11.1991, 90/07/0137). (Hier: Erstinstanzlicher Bescheid enthält keine Bezeichnung der Behörde; aus der Anführung des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/07/0175

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/01 92/07/0181 3 Stammrechtssatz Um den Bf zur Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid zu legitimieren, mußte nicht der von der Berichtigung betroffene Bescheid, sondern nur der Berichtigungsbescheid eine Rechtsverletzung des Bf bewirkt haben können (Hinweis E 31.3.199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/20 93/02/0196

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Februar 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als "Verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen ... der Fa. H ... G ... nach außen Berufener" unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 6. Juli 1992, zugestellt am 13. Juli 1992, Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher angeführten Ort abgestellt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1993

RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0196

Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;HGB §17;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §36 lite;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VWGH E 1992/03/25 92/02/0041 1 Stammrechtssatz Scheint als Zulassungsbesitzer die Firma, also der Name auf, unter dem der Besch als Kaufmann auftritt, ist Träger der daraus resultierenden Rechte und Pflichten iSd § 103 Abs 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/16 93/06/0228

Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist (übereinstimmend) zu entnehmen, daß der beschwerdeführende Verein auf näher bezeichneten Grundstücken im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt einen Campingplatz betreibt (nach dem Beschwerdevorbringen nur für Vereinsmitglieder). Mit Bescheid vom 24. März 1993 verfügte der Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt gemäß § 15 Abs. 2 des Campingplatzgesetzes 1970 die sofort... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1993

RS Vwgh 1993/12/16 93/06/0228

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/13 91/06/0191 2 Stammrechtssatz Ein offenkundiger Schreibfehler hinsichtlich der Fehlbezeichnung eines Teilgrundstückes im
Spruch: eines Bescheides, der im Sinne des § 62 Abs 4 berichtigungsfähig ist, ist auch ohne Vorliegen eines Berichtigungsbescheides im berichtigen Sinn zu lesen, sofern eine Verwechslungsgefahr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/18 93/06/0110

Der Beschwerdeführer ist bücherlicher Eigentümer der Grundstücke 772/1 und 772/5, KG L, die östlich des neugeschaffenen Grundstückes Nr. 772/18 KG L liegen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Feldbach vom 31. August 1990, GZ P 96/90, wurde gemäß § 20 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes hinsichtlich des Grundstückes Nr. 772/18 KG L die Umwandlung des Grundsteuerkatasters in einen Grenzkataster unter der Bedingung verfügt, daß der Plan des Dipl.Ing. D.Sch. vom 5. März 1990, GZ 988/5, im Grund... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 93/06/0110

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Es schadet nicht, daß die belBeh die Geschäftszahl des LG mit jener des BG verwechselte, da der Bf in der Lage war, diesen Mangel zu erkennen und es sich daher um einen berichtigungsfähigen Fehler handelte (Hinweis E 21.6.1990, 89/06/0104). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993060110.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/28 92/12/0172

Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Sie ist Anspruchsberechtigte im Sinne des § 1 des Beamten- und Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes (BLKUFG), LGBl. für Tirol Nr. 42/1979, i.d.F. LGBl. Nr. 9/1989. Der Ehegatte der Beschwerdeführerin übt den Beruf des Rechtsanwaltes aus. Am 28. Dezember 1990 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler L... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.1993

RS Vwgh 1993/9/28 92/12/0172

Index: L22007 Landesbedienstete TirolL26007 Lehrer/innen Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs4;BLKUFG Tir 1979 §3 Abs1;BLKUFG Tir 1979 §74 Abs1;BLKUFG Tir 1979 §78; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0186
Rechtssatz: Die beim Amt der Landesregierung eingerichtete "Verwaltungskommission der Krankenfürsorge und Unfallfürsor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1993

RS Vwgh 1993/9/28 92/12/0172

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0186 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 5 Stammrechtssatz Das Rechtsinstitut der Bescheidberichtigung dient vornehmlich der Bereinigung solcher textlicher Unstimmigkeiten, die den wahren Sinn de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1993

RS Vwgh 1993/9/28 92/12/0172

Index: L22007 Landesbedienstete TirolL26007 Lehrer/innen Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs4;BLKUFG Tir 1979 §78; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0186
Rechtssatz: Auch eine unrichtige Fertigungsklausel in der Ausfertigung eines Bescheides ist der Berichtigung zugänglich (Hinweis E 13.5.1987, 87/08/0071; hier trägt de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 93/14/0119

Die beschwerdeführende Gemeinde betreibt ein Elektrizitätswerk als Unternehmen. Sie ist mit ihrem Ortsnamen unter Voranstellung des Wortes "Stadtwerke" als Firma hinsichtlich dieses Unternehmens in das Firmenbuch (früher Handelsregister) eingetragen und scheint dort als Inhaberin des Unternehmens auf. Das Finanzamt setzte mit Bescheiden vom 4. März 1991 unter anderem Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1. Jänner der Jahre 1988 und 1989 fest und adressierte die Bescheide an die genan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0119

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Durch einen Berichtigungsbescheid, der selbst rechtsmittelfähig ist, wird der berichtigte Bescheid ergänzt, weshalb die belangte Behörde von dem solcherart berichtigten Bescheid auszugehen hatte und auch der Verwaltungsgerichtshof seiner Prüfung den... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/14 90/07/0152

Der Beschwerdeführer (BF) ist aufgrund der Regulierungsurkunde vom 10. Juni 1868 als Besitzer der R-Alpe in der KG M berechtigt, von der mitbeteiligten Partei (MP) das zur "Inhaltung" der Almgebäude erforderliche Bau- und Zeugholz zu beziehen. Mit Schreiben vom 30. Oktober 1987, beim Amt der Salzburger Landesregierung eingelangt am 2. November 1987, beantragte der BF aufgrund der vorzitierten Regulierungsurkunde den bescheidmäßigen Zuspruch des vertraglich zugesicherten Einforstungsho... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 90/07/0152

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0033 E 22. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Es besteht keine Gesetzesbestimmung dahin, dass der Partei vor Erlassung eines Berichtigungsbescheides Parteiengehör gewährt werden müsse, handelt es sich doch bei der Frage der Voraussetzungen einer Berichtigung in der Regel um bloße Rechtsfragen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 90/07/0152

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die nur gegen den Berichtigungsbescheid erhobene Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde eröffnet nicht die Möglichkeit, den berichtigten Bescheid über den Rahmen der Voraussetzungen des § 62 Abs 4 AVG hinaus zu überprüfen (Hinweis E 17.3.1987, 87/05/0040). Auf ein über § 62 Abs 4 AVG hinausgehendes Beschwerdevorb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 90/07/0152

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §35 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Eine Berichtigung eines Bescheides gemäß § 62 Abs 4 AVG kann noch während eines Verfahrens, das aufgrund einer gegen den Bescheid erhobenen Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, vorgenommen werden. Es ist hiebei für die Rechtmäßigkeit der Bericht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 90/07/0152

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0083 1 Stammrechtssatz Eine Bescheidberichtigung gem § 62 Abs 4 AVG kann nicht nur von der Behörde vorgenommen werden, die den fehlerhaften Verwaltungsakt gesetzt hat, sondern in einem Berufungsverfahren auch von der Berufungsbehörde (Hinweis E 6.7.1984, 84/02a/0288). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 90/07/0152

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Bei Beurteilung einer Unrichtigkeit als offenkundig iSd § 62 Abs 4 AVG kommt es letztlich auch auf den Inhalt der übrigen Bescheidteile (zB
Begründung: ) bzw auf den Akteninhalt an (Hinweis E 24.11.1986, 86/10/0143). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990070152.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 90/07/0152

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/05/0040 E 17. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Berichtigung eines Bescheides iSd § 62 Abs 4 AVG 1950 hat zur Folge, dass der Berichtigungsbescheid insoweit an die Stelle des berichtigten Bescheides tritt, als sein Inhalt reicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 90/07/0152

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/21 89/06/0104 5 Stammrechtssatz Das Rechtsinstitut der Bescheidberichtigung dient vornehmlich der Bereinigung solcher textlicher Unstimmigkeiten, die den wahren Sinn des Bescheides nicht in Frage stellen können (Hinweis E 24.3.1980, 109 und 144/80). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/17 92/06/0228

Die mitbeteiligte Partei hatte mit Schriftsatz vom 20. Juni 1985 beantragt, für den Bau der Landesstraße 52 im Bereich des Bauloses "Umfahrung Brederis" die in einem beiliegenden Grundstücksverzeichnis näher bezeichneten Teilflächen zugunsten des Landes Vorarlberg-Landesstraßenverwaltung, lastenfrei zu enteignen und zugleich die Höhe der Entschädigung festzusetzen. Weiters war beantragt worden, Dienstbarkeiten für die Erstellung, den dauernden Bestand sowie die Instandhaltung von Bösc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1993

Entscheidungen 601-630 von 1.000

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