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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160Rechtssatz
Die falsche Zuordnung durchnumerierter Spruchteile zu den entscheidenden Behörden, sodaß (unrichtig) der Landeshauptmann über Übertretungen der StVO, die Landsregierung über Übertretungen des KFG entschieden hätte, wobei nichts dahin deutet, daß die Behörden bewußt eine ihnen nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nehmen wollten, ist als berichtigungsfähig anzusehen (Hinweis E 13.5.1987, 87/18/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180248.X06Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011