Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1982/83 Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. Am 25. September 1983 erlitt er als Beifahrer einen Autounfall mit schweren inneren Verletzungen (Schädeltrümmerbruch vom Gaumen bis zum Hinterkopf, Schädelbasisbruch, schwere Gehirnerschütterung, Stauchungen und Quetschungen der Wirbelsäule, Bauchverletzungen usw.), in deren Folge sich eine posttraumatische Epilepsie entwickelte. In der Folge befand sich der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59;StudFG 1983 §2 Abs1 lita;StudFG 1983 §2 Abs3 litb;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem
Spruch: des angefochtenen Bescheides stützt sich die belangte Behörde ausschließlich auf § 2 Abs 3 lit b StudFG (Überschreitung der Anspruchsdauer ohne Vorliegen eines wichtigen Grun... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 2. Mai 1991 wurden dem Beschwerdeführer gemäß der Verordnung des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 25. Februar 1991 ab 1. April 1991 die jährlichen Müllabfuhrgebühren für das Objekt Z 112 wie folgt vorgeschrieben: "3 mal Grundgebühr für erwachsene Personen a S 184.00 S 552.00 1 mal Grundgebühr für das 1. Kind einer Familie a S 184.00 S 184.00 1 mal Grundgebühr für das ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AWG Stmk 1990 §16;BAO §93 Abs3 lita;LAO Stmk 1963 §70 Abs3 lita;MüllabfuhrV Pernegg an der Mur 1991;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 ... mehr lesen...
Zur Einbringung der vollstreckbaren Abgabenschuldigkeiten des Beschwerdeführers, die auf den Steuerkonten 281/1214 und 550/3271 ausgewiesen waren, führte das Finanzamt eine Pfändung des Pensionsanspruches des Beschwerdeführers durch, und zwar mit Bescheid vom 7. April 1993, 281/1214, bis zur Höhe von S 25.526,-- und mit Bescheid vom 8. April 1993, 550/3271, zusätzlich bis zur Höhe von S 180.917,50. Mit zwei Bescheiden vom 14. April 1993 schrieb das Finanzamt dem Beschwerdeführer unter... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen (BH) führte am 15. April 1981 über den Antrag der Beschwerdeführer (und anderer Antragsteller) auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für (bereits bestehende) artesische Brunnen eine mündliche Verhandlung durch. In der Verhandlungsschrift heißt es bezüglich des Brunnens der Beschwerdeführer, zur Versorgung des Wohnhauses R auf dem Grundstück Nr. 100/10, KG R, mit dem erforderlichen Trink- und Nutzwasser sei 1973 eine Tiefbrunnenanlage e... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Dezember 1964 hatte die Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) dem Beschwerdeführer die gewerberechtliche Bewilligung für die Errichtung und Aufstellung einer Sand- und Schottergewinnungsanlage auf einem näher bezeichneten Grundstück erteilt. Der Niederschrift über die vorangegangene gewerberechtliche Verhandlung ist zu entnehmen, daß dem Projekt die Annahme zugrunde lag, der Grundwasserspiegel liege ca. 18 m unter dem höchsten Niveau einer vorbeiführenden Landesha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Bescheidbegründung hat auf jede strittige Sachfrage und Rechtsfrage von Relevanz einzugehen. Schlagworte
Begründung: Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §10 Abs3;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine Fristsetzung im Fall des § 138 Abs 1 lit a WRG ist dann rechtswidrig, wenn für die Festsetzung der Leistungsfrist keine nähere
Begründung: gegeben wurde, die Betroffenen keine Gelegenheit hatten, im Verfahren zur Fri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Verkürzung der Leistungsfrist für die Erfüllung eines wasserpolizeilichen Auftrages auf ein Drittel ihrer Länge bedarf einer
Begründung: , i... mehr lesen...
Mit (mündlich verkündetem) Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich einer "Alkotestverweigerung, Wachzimmer N, 10.7.1993, 13.42 Uhr" schuldig erkannt; er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe von S 11.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Mit dem nun angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 1993 wurde über die da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bringt die Behörde zum Ausdruck, daß die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen und damit das Straferkenntnis in erster Instanz bestätigt wird, und heißt es weiter, daß der
Spruch: dahin geändert werde, daß das Tatgeschehen in bestimmter Weise modifiziert wurde, so kann dies bei verständiger Würdi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juni 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "BESCHEID. Gemäß § 57 g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. Handelskammergesetznovelle, BGBl. Nr. 663/1983 wird festgestellt, daß die N-AG, in W, auf Grund ihrer Mitgliedschaften zur Handelskammer Burgenland, den ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: " B e s c h e i d . Gemäß § 57 g Abs. 1 des Handelskammergesetz BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. Handelskammergesetznovelle BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die NN Warenhandelsaktiengesellschaft in X aufgrund ihrer ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. August 1992 sprach die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Gemäß §§ 57a und 57h Abs. 3 Handeskammergesetz, BGBl. 208/1969 in der geltenden Fassung ist die Firma N-Gesellschaft m.b.H. für ihre Gewerbeberechtigungen, lautend auf 1. Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 6 GewO, eingeschränkt auf den Buc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juni 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: " BESCHEID. Gemäß § 57 g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. HKG-Novelle, BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die N-AG, in W, auf Grund ihrer Mitgliedschaften zur Handelskammer Burgenland und zu den Gremien (F... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten über Antrag der beschwerdeführenden Partei Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 57 g HKG über Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht wird entsprochen. Die Grundumlage beträgt gem. § 57 a HKG für die Firma M-Aktiengesellschaft für da... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juni 1992 sprach der (durch Vorstandsbeschluß delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: " Bescheid Gemäß § 57g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der geltenden Fassung wird festgestellt, daß die J-AG, in W, verpflichtet ist, für das Jahr 1992 auf Grund der §§ 3 Abs. 2, 29 und 57a HKG in Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Jänner 1992 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich über Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "BESCHEID Dem Bescheidwerber wird in Anwendung der Bestimmungen des § 57a HKG für das Jahr 1991 für die Landesinnung der Fleischer (1/37) und für das Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b) eine Grundumlage i... mehr lesen...
Mit Bescheid des (vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich vom 11. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagenpflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Bescheid Dem Bescheidwerber wird in Anwendung der Bestimmungen des § 57a HKG für das Jahr 1991 für das Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b), das Landesgremium des Lederwaren-, Spiel... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dazu vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich vom 18. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Spruch: Gemäß §§ 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 i.d.F. BGBl. 620/1991 i.V.m. dem Beschluß des des Landesgremiums OÖ des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln vom ... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland vom 3. Juni 1991 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, wie folgt entschieden: "Bescheid Gemäß § 57g Abs. 1 HKG, BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der Handelskammergesetznovelle BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die N-Gesellschaft m.b.H. in W, aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur H... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Dezember 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 57g HKG über Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht wird entsprochen. Die Grundumlage beträgt gem. § 57a HKG für die Firma N Aktiengesellschaft für das ... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Niederösterreich vom 27. August 1991 wurde über den Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Spruch: Dem Bescheidwerber wird in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG für das Jahr 1990 für das Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b), für das Landesgremium des Parfümer... mehr lesen...
Mit Bescheid der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich vom 18. September 1992 wurd über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: " Spruch: Gemäß §§ 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 in der Fassung BGBl. 620/1991 in Verbindung mit dem Beschluß der Landesinnung Oberösterreich der Fleischer vom 4. September 1991, veröffentlicht in der Kammernachrichtenb... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens und nach erstinstanzlichen Ermittlungen wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) vom 1. Oktober 1992 schuldig erkannt, er habe es gemäß § 9 VStG zu verantworten, daß die Firma F-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit Sitz in G als Arbeitgeber 1.) bis 7.) sieben namentlich genannte polnische Staatsbürger sowie 8.) bis 10.) drei "jugoslawische" Staatsbürger, und zwar 8.) V.T. in der Z... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Dezember 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten über Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 57g HKG über Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht wird entsprochen. Die Grundumlage beträgt gem. § 57a HKG für die Firma X Gesellschaft mit beschränkter Haft... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Oberösterreich vom 18. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Spruch: Gemäß § 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 in der Fassung BGBl. 620/1991 i.V.m. dem Beschluß des Landesgremiums OÖ des Papierhandels vom 25.9.1991, dem Beschluß des Landesgremiums Oberösterrei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Arzt in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Kärnten; er war seinerzeit als Primararzt tätig. Der Beschwerdeführer wurde mit Schreiben der Dienstbehörde vom 23. März 1993 mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Dienst suspendiert. Aufgrund des Beschlusses der Disziplinarkommission für Landesbeamte beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 14. April 1993 wurde mit dem Bescheid vom 23. April 1993 gemäß § 114 Abs. 3 und 4 des Kärntn... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Oberösterreich vom 18. September 1992 wurde über den Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Bescheid Gemäß §§ 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 i. d. F. BGBl. 620/1991 i. V. m. dem Beschluß der Landesinnung OÖ der Bäcker vom 24.7.1991, dem Beschluß des Landesgremiums OÖ des Ein... mehr lesen...