Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Den Ausführungen der bel Beh in der Begründung des Bescheides, eine Abtretung nach § 6 AVG an eine andere Behörde sei mangels Zuständigkeit dieser Behörde über den Devolutionsantrag zu entscheiden, unterblieben, kommt keine selbständige normative Bedeutung und daher auch keine Bindungswirkung zu.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVGSpruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120248.X01Im RIS seit
23.03.2001Zuletzt aktualisiert am
08.04.2011