Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber gewerberechtlich der XY Warenvertriebs GesmbH zur Last gelegt, dass am Standort der dortigen Filiale in F., XY 6, am 22.04.2008 um 12.39 Uhr durch eine Angestellte des Unternehmens eine Flasche Malibu sowie eine Flasche Jim Beam an einen Jugendlichen mit dem Geburtsdatum XY verkauft wurde, obwohl die landesgesetzlichen Vorschriften den Verkauf derartiger Alkoholika an Jugendliche dieses Alters verbieten. Von dem Berufungswerbe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 23.12.2007 um 15.35 Uhr Tatort: Gemeindegebiet von Nikolsdorf, B 100 Drautal Straße (Landesstraße-Freiland), Strkm 97,776; Fahrzeug: Lastkraftwagen, Volkswagen 70T-Kasten, Kennzeichen XY; Sie haben im angeführten Bereich die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn S. zur Last gelegt, er habe am 28.03.2008 um 08.48 Uhr in Kematen in Tirol auf der A 12 bei km 87.443 in Richtung Innsbruck als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen XY die gemäß § 4 Abs 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol, LGBl Nr 72/2007, im Sanierungsgebiet auf der A 12 Inntalautobahn erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h überschritten, wobei die in Betracht kommende Messtoleranz bereits zu seinen Gunsten abge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 03.03.2008, um 13.43 Uhr Tatort: Gemeindegebiet Vomp, auf der A-12 Inntalautobahn, Höhe StrKm 50.273, Richtung Westen Fahrzeug: PKW, mit dem Kennzeichen XY Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mit... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben am 21.03.2008 um 02.43 Uhr in Innsbruck, XY, den PKW XY gelenkt und sich 1) anschließend um 02.47 Uhr geweigert, Ihre Atemluft in der nächstgelegenen Polizeiinspektion auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, (Alkomattest), obwohl die Voraussetzung nach § 5 Abs 2 StVO (Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht) vorlag und... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 31.03.2007 um 10.30 Uhr Tatort: Vomp, auf der A12 Inntalautobahn, auf Höhe Strkm. 50,273, in Fahrtrichtung Westen Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY (D) 1.) Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,35 Seku... mehr lesen...
Zu I. Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 17.01.2008, VA-2349-2007 wegen einer Übertretung nach der StVO: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt wie folgt: ?Tatzeit: 22.04.2007, 23.21 Uhr Tatort: Kappl, auf dem Wartungsweg auf der so genannten ?Gföllgalerie?, auf Höhe der Paznauntalstraße (Silvrettastraße) B 188, bei km 3,650 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Der Beschuldigte, S. M., geb xx, wohnhaft in S., h... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn K. Folgendes zur Last gelegt und wurde er dafür bestraft: ?Der Beschuldigte K. E., geb XY, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. C. M., H., XY-Platz 1, hat es als Obmann und sohin als das nach außen hin vertretungsbefugte und somit gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Organ des Vereines ?XY, Türkischer Freizeit und Sportverein?, mit dem Sitz in W., XY-Gasse 9a, ZVR-Zahl 425363137, zu verantworten, dass durch den gegenstä... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber von der Erstbehörde Folgendes angelastet: ?Sie haben am 3.11.2007 um 19.20 Uhr in Innsbruck, Kreuzung Maximilianstraße, Kaiser-Josef-Straße, den PKW XY gelenkt, wobei es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kam, mit dem Sie in ursächlichem Zusammenhang standen und trotzdem unterließen Sie es, 1) das Fahrzeug sofort anzuhalten, 2) an der Sachverhaltsdarstellung mitzuwirken, da Sie sich vor der Unfallaufnahme vom Unfall... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 22.11.2007, Zahl VK-12977-2007, wurde Frau S. B. nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 06.03.2007 um 19.14 Uhr Tatort: in Kundl, auf der Inntalautobahn A 12, bei km 22,30 in Richtung Kufstein Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges die gem § 3 der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol, LGBl Nr 86/2006, im Sanierungsgebiet auf der A-12... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 28.10.2007 gegen 10.44 Uhr Tatort: Kufstein, A12 Inntalautobahn, bei km 1,733 in Richtung Deutschland Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY (D) Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu ihren Gunsten abgezo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber von der Erstbehörde Folgendes angelastet: ?Tatzeit: 11.09.2007 um 15.07 Uhr Tatort: Gemeinde Wildschönau-Oberau, Wildschönauer Landesstraße L 3, bei km 8.200 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen ÜBERHOLEN VERBOTEN ausgenommen Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt, das nicht un... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der B. GmbH die Genehmigung für die Änderung der genehmigten gewerblichen Betriebsanlage für die Zwischenlagerung von Bodenaushub auf Grundstücken Nr. XY, XY, XY, XY, XY, XY, XY, KG F., nach Maßgabe der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden mit dem zugehörigen Genehmigungsvermerk versehenen Plänen und sonstigen Unterlagen unter einer Reihe von Auflagen gemäß §§ 81 Abs 1 und 74 Abs 2 GewO 1994 in ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 13.09.2007, zu Zahl 12070891, wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt angelastet: ?Sie haben am 08.08.2005 von 11.06 Uhr bis 11.21 Uhr in Innsbruck, Schneeburggasse gegenüber 45, das mehrspurige Kraftfahrzeug der Marke Mercedes mit dem behördlichen Kennzeichen XY in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne vorschriftsgemäße Entrichtung der Parkabgabe geparkt, weil der Parkschein fehlte.? Dem Beschul... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 09.06.2006, um 17.31 Uhr Tatort: Gemeindegebiet von St. Veit iD, auf der L 25 Defereggental Straße, bei km 9,761; Fahrzeug: Motorrad, XY Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in erheblichem Ausmaß, nämlich um mehr als ein Drittel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, überschritten.? Dem Beschuldigten wurde eine Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei den Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat gilt der Unmittelbarkeitsgrundsatz. Es ist insbesondere nicht zulässig, auf Grund von Behauptungen von anonymen Zeugen ohne Möglichkeit, diese zum Sachverhalt zu befragen, eine Person einer Straftat schuldig zu befinden. Insbesondere in einem Fall wie dem gegenständlichen, wo es auf den genauen Ablauf eines Gespräches und dessen Begleitumstände ankommt, wäre eine detaillierte Befragung zur Ausräumung von Zweifeln am Vorlie... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 26.07.2006, 02.20 Uhr Tatort: Obertilliach, südöstlich des Hotel Weiler, unbenannte Gemeindestraße Fahrzeug: Mountainbike, Marke KTM, Seconda Race, silber Sie haben sich, obwohl Sie im Verdacht gestanden sind, dass Ihr Verhalten als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges, am angeführten Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Feststellungen bezüglich des Gesamtgewichtes ergeben sich ebenfalls aus der vorangeführten Anzeige samt ergänzend eingeholtem Wägeschein, weiters aufgrund der bei der Behörde vorhandenen Eichscheine für die zur Gewichtsermittlung verwendete Waage, aufgrund des ergänzend vorgelegten Ergebnisses der Verwiegung des Sattelkraftfahrzeuges am Folgetag auf der Waage der Raiffeisengenossenschaft Osttirol, aufgrund der durch die Berufungsbehörde eingeholten meteorologischen Auskunft... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 23.07.2005 um 07.45 Uhr Tatort: Hall in Tirol, auf der Kreuzung B17, 1/L77 in westliche Richtung Fahrzeug: Spezialkraftwagen, XY Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht so rechtzeitig angezeigt, dass sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen konnten.? Dadurch habe der Berufungswerber gegen § 11 Abs 2 erster Satz und §... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 27.12.2004 um 14.30 Uhr Tatort: Vomp, auf der A12 Inntalautobahn, auf Höhe Strkm 50,273 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,55 Sekunden festges... mehr lesen...
Mit dem am 14.04.2006 zu Handen der rechtsfreundlichen Vertretung von Herrn *** (in der Folge Berufungswerber) zugestellten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 04.04.2005 wurde wie folgt ausgesprochen: ?Sie haben am 7.11.2004 um 11.00 Uhr im Gemeindegebiet von Wulkaprodersdorf, Autobahn A 3, bei Str.Km. 37,993, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen *** eine Bundesautobahn benutzt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß zu entrichten. Dadur... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei dieser Sachlage kann keines der vorhandenen Beweismittel als ausreichend angesehen werden, um die volle Gewissheit vom Vorliegen der relevanten Tatsachen zu erlangen. Ob die Autobahnvignette manipuliert angebracht war oder nicht, lässt sich nach der Beweiswürdigung des erkennenden Mitglieds nicht mehr einwandfrei, nämlich im Einklang mit den Erfordernissen eines Verfahrens vor einem Gericht iSv Art 6 Abs. 1 EMRK feststellen. Denn im gerichtlichen Verfahren genügt es nicht d... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungsvorbringen lässt sich zusammenfassend entnehmen, dass die erstinstanzliche Behörde zu Unrecht von der Anwendbarkeit der Bestimmung des § 5 Abs 1 StVO (Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 mg/l (0,8 Promille) oder darüber oder Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber) ausgegangen sei, diese Grenzwerte seien zum Lenkzeitpunkt nicht erreicht oder überschritten worden, zumal der von der Berufungswerberin konsumierte Alkohol ? zwei bis ca. 03.45 Uhr konsumierte ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 30.03.2006, Zl VK-1346-2006, wurde Herrn I. A., M., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 12.10.2005 von 12.41-13.15 Uhr Tatort: Gemeinde Innsbruck, in der Fallmerayerstraße 1 Fahrzeug: Sonstiges Fahrzeug, XY 1. Sie haben als LenkerIn des genannten Kraftfahrzeuges in der dortigen durch das Vorschriftszeichen gem § 52 Z 13 lit d u lit e StVO gekennzeichneten abgabepflichtigen Kurzparkzone l... mehr lesen...
I. Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14.03.2006, Zl VA-105-2006: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14.03.2006, Zl VA-105-2006, wurde M. P. spruchgemäß zur Last gelegt, am 20.01.2006 um 19.15 Uhr in Zirl auf der B177 bei km 1,550 den Personenkraftwagen mit dem amtlichen Kennzeichen XY in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Der Test am geeichten Alkomaten habe einen Alkoholgeh... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Auf Grund der Gesetzeslage des § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, (AusIBG), BGBl Nr 218/1975, darf, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ein Arbeitgeber einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkraft oder eine Entsendebewilligung erteilt oder eine Anzeigebestätigung aus... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn Mag. Ing. D. zur Last gelegt, er habe am 14.11.2005 einen Sack mit Hausmüll direkt beim Dorfplatz neben dem Dorfbrunnen in einem dort befindlichen öffentlichen Abfallbehälter entsorgt und somit den nach § 10 Abs 1 TAWG der Abfuhrpflicht unterliegenden Hausmüll nicht ausschließlich in den dafür bestimmten Müllbehältern gesammelt und die getrennt zu sammelnden Abfälle nicht in den hiezu bestimmten Müllbehältern eingebracht, wodurch er eine Verwa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 05.07.2005 um 14.05 Uhr Tatort: Völs auf der L 306 Kranebitterstraße, auf Höhe Strkm 0,150 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben als wartepflichtiger Lenker des oben angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen den Vorrang eines auf der Vorrangstraße fahrenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch dessen Lenker zum unvermitteltem Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuges genöti... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 18.05.2005, Zahl S-8239/04, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er sei am 19.04.2004 um 20.39 Uhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen XY in Innsbruck, an der Straßenbahnhaltestelle Maximilianstraße von der Andreas-Hofer-Straße kommend in Fahrtrichtung Bürgerstraße, ohne die Fahrgeschwindigkeit zu verringern, rechts an dem in der Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug vorbeigefahren, wobei einsteigende Pers... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?1. Sie haben es als der gem § 9 Verwaltungsstrafgesetz zur Vertretung nach außen Berufene der Firma Pizzeria Ristorante D. V. GmbH in St. A. zu verantworten, dass die Firma den albanischen Staatsbürger H. B. T., geb. XY für eine Woche bis zum 11.01.2005 beschäftigt hat, obwohl Sie nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung oder einer Anzeigenbestätigungen für den... mehr lesen...