Mit an die Beschwerdeführerin gerichtetem Bescheid vom 1. August 1990 erkannte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wie folgt: "Ihrem Antrag vom 29. Juni 1990, Zeichen A.B/ej/0822, eingebracht über den Technischen Überwachungs-Verein Wien, um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Zulassung zur Benützung von Druckbehältern, die den Bestimmungen der Dampfkesselverordnung (DKV), BGBl. Nr. 510/1986 i.g.F., unterliegen, wird unter Vorschreibung von Auflagen stattgeg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs3;GewO 1973 §339 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Beibringung von Belegen, die dem Nachweis einer bestimmten Befähigung zum Antritt eines Gewerbes dienen, stellt kein bloßes Formgebrechen iSd § 13 Abs3 AVG dar (Hinweis E 12.2.1985, 84/04/0090). Schlagworte Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materiel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §56;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0260 E 10. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ist der Umfang des von einer Partei gestellten Antrages unklar, dann ist die Behörde verpflichtet, den Antragsteller zu einer Präzisierung des nicht eindeutigen Umfanges seines Bege... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. Mai 1990 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 18. Dezember 1989 im Grunde des § 63 Abs. 5 in Verbindung mit §§ 10 Abs. 2 und 13 Abs. 3 AVG 1950 als unzulässig zurückgewiesen. Zur Begründung: führte der Bundesminister nach Darstellung des Inhaltes der in Betracht kommenden Gesetzesstellen aus, im vorliegenden Fall seien mit Bescheid des Landeshauptma... mehr lesen...
Unter Vorlage eines Planes der X-GmbH vom 1. August 1986 suchte der Beschwerdeführer um die Erteilung der Baubewilligung zwecks Neubaues einer Garage mit Geräteraum neben dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück nn KG Edelsdorf (offenbar ident mit L) an. Bei der Bauverhandlung am 2. September 1986, zu der die Beteiligte unter Hinweis auf § 42 AVG 1950 ordnungsgemäß geladen worden und auch erschienen war, wurde zunächst festgehalten, daß der vorgelegte Einreichplan bezüglich des Gre... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;BauO Stmk 1968 §58 Abs1 lita;BauRallg;
Rechtssatz: Eine erteilte Baubewilligung ist schon mangels Nachweises der Widmungsbewilligung, wozu der Bauwerber allerdings aufgefordert werden muß (§ 13 Abs 3 AVG), objektiv rechtswidrig. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §13 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1551/80 E 27. November 1980 VwSlg 10311 A/1980; RS 1 Stammrechtssatz Es steht nicht im Ermessen der Behörde, welche Form sie für Eingaben oder Vollmachten begehrt, vielmehr werden die einzuhaltenden Formvorschriften ausschließlich durch das Gesetz bestimmt. In § 10 AVG ist für die Vollmacht lediglich Sc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit zwei Straferkenntnissen des Magistrates der Stadt Wien je vom 5. Juli 1988 wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als ehemalige Geschäftsführerin der X-GmbH der Verkürzung von Getränkesteuer in näher bestimmten Zeiträumen schuldig erkannt. Gemäß § 10 Abs. 1 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971 (GetrStG) wurden ihr hiefür Geldstrafe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs2;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH muß der Wiederaufnahmswerber schon im Antrag datumsmäßig (oder sonst genau) angeben, wann er von dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes Kenntnis erlangt hat, wobei das Fehlen einer Angabe des genauen Zeitpunktes im Wiederaufnahmsantrag kein bloßes Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG da... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier am 24. April 1988 in Wien begangener Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 schuldig erkannt und hiefür mit Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) bestraft. Innerhalb der Berufungsfrist übermittelte der Beschwerdeführer das von ihm ausgefüllte, für den Einspruch gegen eine Strafverfügung vorgesehene Formular Lager Nummer 193 a an die Erstbehörde. Unter der Rubrik "allfällige Be... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 16. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer am 23. Mai 1989 begangenen Übertretung des Güterbeförderungsgesetzes 1983 schuldig erkannt und hiefür mit einer Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) bestraft. Innerhalb der Berufungsfrist langte bei der Erstbehörde ein von der "N-KG" gezeichneter Schriftsatz mit folgendem wesentlichen Inhalt ein: "Wir bestätigen den Erhalt des Straferkenntnisses und teilen ihnen dazu mit, daß es mögli... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt eine zulässige Berufung nicht vor, weil der Schriftsatz des Besch das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages nicht erfüllt, so hat die Beh die Berufung zurückzuweisen und darf eine materielle Entscheidung nicht erlassen. Wenn die Beh dem Besch im Berufungsbescheid überdies den Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt, so wird dieser in seinen subjektiven Rechten verletzt (Hinweis E 22.6.1988, 87/02/0168, 0169; E 21.6.1989, 89/01/0204; E 22.2.1990, 90/1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;AVG §74 Abs2;AVG §75;VStG §24;VStG §51;VStG §64;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0174 1 Stammrechtssatz Liegt eine zulässige Berufung nicht vor, weil der Schriftsatz des Besch das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages nicht erfüllt, so... mehr lesen...
Mit dem im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 18. August 1988 war der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 10 Abs. 1 des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes, LGBl. Nr. 81/1979, die Beseitigung der an der westlichen Außenwand des Nebengebäudes auf dem Grundstück Nr. n1 des Grundbuches über die Kat.Gemeinde Feldkirchen angebrachten "Werbeanlage/Ankündigungsanlage" und Herstellung des rechtmäßigen Zustandes inner... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/05/0204 E 13. Mai 1986 VwSlg 12137 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz Auch wenn dem Verbesserungsauftrag gemäß § 13 Abs 3 AVG 1950 nicht innerhalb der gesetzten Frist, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt entsprochen wird, ist die Behörde zufolge eines ordnungsgemäß belegten Antrages nicht mehr berechtigt, mit einer Zurückweisun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung des Beschwerdeführers gegen ein erstinstanzliches Straferkenntnis, mit dem er wegen Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO bestraft worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unzulässig zurück. Die schriftliche Berufung vom 21. März 1990 habe keinen begründeten Berufungsantrag enthalten, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung des Straferkenntnisses auf dieses Erfordernis ausdrücklich hingewiesen worden sei. Innerhalb der mit 29. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Liegt ein Fall des § 61 Abs 5 AVG nicht vor, so liegt im Mangel eines begründeten Berufungsantrages kein bloßes Formgebrechen, das die Behörde zur amtswegigen Behebung des Mangels gemäß § 13 Abs 3 AVG zu veranlassen hätte, sondern ein Mangel des durch Gesetz geforderten Inhaltes, demgegenüber die Beh nicht gehalten ist, ver... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit den vorgelegten Bescheid- und Schriftsatzkopien wurde u.a. der Beschwerdeführerin mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 13. Februar 1990 gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Beseitigung aller fahrbereiten und nicht mehr fahrbereiten Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück Nr. 1465, KG X, sowie aller gebrauchten Ersatzteile insbesondere der Motoren, Getriebe und Hinterachsen und aller anderen neuen Ersatzteile und des Zubehörs, di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eine... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Dezember 1986 erteilte die mitbeteiligte Gemeinde dem Zweitmitbeteiligten die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf der Gp. 103/1 der Katastralgemeinde X. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin als Anrainerin nach zwei vergeblichen Zustellversuchen am 9. Dezember 1986 durch Hinterlegung beim Postamt n zugestellt. Mit Datum 20. Dezember 1986 langte beim Gemeindeamt der Gemeinde X ein Schreiben der Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs2;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH hat ein Wiedereinsetzungswerber bereits in seinem Wiedereinsetzungsantrag ausdrückliche Angaben über die Rechtzeitigkeit des Antrages iSd
Norm: des § 71 Abs 2 AVG zu machen. Dem Wiedereinsetzungsantrag anhaftende Mängel sind inhaltlicher Natur und daher nicht iSd
Norm: des § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähig (Hinweis... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 13. April 1983 sprach die mitbeteiligte Niederösterreichische Gebietskrankenkasse aus, daß insgesamt 35 namentlich genannte Dienstnehmer der Beschwerdeführerin zu bestimmten, im einzelnen näher angeführten Zeiten Nachtschicht-Schwerarbeit im Sinne des Art. VII des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes (NSchG), BGBl. 1981/354, verrichtet hätten. Nach der Begründung: habe anläßlich des Inkrafttretens des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes bei der Beschwerdeführerin Unk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Wurde die Berufung vom Rechtsschutzsekretär einer Gewerkschaft im Namen mehrerer Dienstnehmer eingebracht und danach in Entsprechung eines Auftrages der Behörde eine schriftliche Vollmachtsurkunde vorgelegt, so hat die Behebung dieses Formgebrechens für die die Vollmacht unterfertigenden Dienstnehmer zur Folge,... mehr lesen...
Gegen die von der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt gegen den Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG erlassene Strafverfügung vom 1. Dezember 1988 erhob dieser, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Franz G., Einspruch. Der Einspruch enthält lediglich den Vermerk: "Vollmacht ausgewiesen." Eine Vollmacht wurde nicht vorgelegt (siehe Eingangsvermerk der Behörde). Das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 9. Juni 1989, mit dem der Beschwerdeführer n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §13 Abs3;ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0004 E 22. Jänner 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Wirkungen der - rechtzeitigen - Behebung eines Formgebrechens zufolge § 13 Abs 3 letzter Satz AVG sind darauf beschränkt, dass das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht anzusehen ist. Daraus kann aber nicht abgeleitet ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. Juni 1990 schuldig erkannt, es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen zu haben, auf schriftliches Verlangen der Behörde vom 14. März 1990, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher bezeichneten Ort in Wien abgestellt habe, sodaß es dort am 12. Februar 1990 um 18.1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;KFG 1967 §103 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/11 89/18/0177 2 Stammrechtssatz Bei der unvollständigen Beantwortung einer Lenkeranfrage, deren Inhalt durch § 103 Abs 2 KFG vorgegeben ist, handelt es sich um einen Inhaltsmangel und um kein verbesserungsfähiges Formgebrechen. Schlag... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 26. September 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 für die vom Magistrat der Stadt Wien, MA 48, am 18. Oktober 1988 um 9.39 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 12, A-Gasse n, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von S 1.260,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925 §4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unterschrift ist ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979). Schlagworte ... mehr lesen...
1.1. Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 1989 wurde der Verfahrenshelfer des Beschwerdeführers aufgefordert, die Mängel der gegen die vorbezeichneten Verwaltungsakte vom Beschwerdeführer persönlich eingebrachten Beschwerde binnen einer Frist von 6 Wochen zu beheben. Dabei wurde auch verfügt, daß die zurückgestellte Beschwerde (einschließlich der angeschlossen gewesenen, gesetzlich vorgeschriebenen Beilagen) auch dann wieder vorzulegen sei, wenn zur Ergänzung ein... mehr lesen...