RS Vwgh 1991/2/18 89/10/0188

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Veröffentlicht am 18.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §56;

Rechtssatz

Die Beh hat, wenn ein Parteiantrag mehrere Deutungen zuläßt, auch den von der Partei damit verbundenen Sinn festzustellen (Hinweis E 17.9.1969, 854/68).

Schlagworte

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des ParteiwillensGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989100188.X06

Im RIS seit

18.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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