RS Vwgh 1994/5/19 92/07/0070

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VVG §1;
VwRallg;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Eine Partei hat als Betroffener kein Recht, die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG zu begehren, da die Vollstreckbarkeit einer zu ihren Gunsten wirkenden Auflage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides der neuerlichen Schaffung eines gleichen Vollstreckungstitels hindernd entgegensteht (Hinweis E 17.5.1990, 89/07/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070070.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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