Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VVG §1;Rechtssatz
Eine Partei hat als Betroffener kein Recht, die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG zu begehren, da die Vollstreckbarkeit einer zu ihren Gunsten wirkenden Auflage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides der neuerlichen Schaffung eines gleichen Vollstreckungstitels hindernd entgegensteht (Hinweis E 17.5.1990, 89/07/0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070070.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.09.2013