RS Vwgh 1994/5/19 92/07/0070

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Ein Konsensträger kann nicht dadurch in seinen Rechten verletzt werden, daß es die Behörde unterläßt, ihm die Beseitigung wahrgenommener Mängel und Abweichungen aufzutragen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070070.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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