RS Vwgh 1994/4/19 93/07/0171

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §17;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §138 Abs1 litb idF 1990/252;

Rechtssatz

Sind beide Varianten - Räumung und Sicherung an Ort und Stelle - geeignete Maßnahmen, so kommt dem Kostenfaktor Bedeutung zu. Sind beide Varianten im Hinblick auf das Ziel des wasserpolizeilichen Auftrages gleichwertig, dann stellt die um S 25 Millionen teurere Räumung einen unverhältnismäßigen Aufwand dar (hier: Räumungskosten S 137 Millionen, Sicherungskosten S 112 Millionen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070171.X08

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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