RS Vwgh 1995/3/28 93/07/0161

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd § 138 Abs 1 WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart geschaffenen Zustandes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070161.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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