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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es ist nicht rechtswidrig, daß die Wasserrechtsbehörde zur Feststellung, ob eine - bewilligungspflichtige - Baggerung im Grundwasserschwankungsbereich oder eine Baggerung außerhalb eines solchen erfolgt, als höchsten Grundwasserspiegel den hundertjährigen heranzieht.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070097.X03Im RIS seit
05.12.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008