Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Da der höchste Grundwasserspiegel (der von der Wasserrechtsbehörde zur Beantwortung der Frage, ob eine - bewilligungspflichtige - Baggerung im Grundwasserschwankungsbereich erfolgt, festzustellen ist) kein durch eine Momentaufnahme ermittelbarer Wert ist, bedarf es zu seiner Erforschung keines Ortsaugenscheins.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungBeweismittel AugenscheinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070097.X04Im RIS seit
05.12.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008