RS Vwgh 1994/12/13 91/07/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
VwRallg;
WRG 1959 §138 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0936/53 E VS 16. April 1956 VwSlg 4040 A/1956 RS 1(hier wasserpolizeilicher Auftrag)

Stammrechtssatz

Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu erblicken.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070098.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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